Rechtspfleger

Rechtspfleger bei Immobilien-Angelegenheiten

Rechtspfleger müssen ein abgeschlossenes Jurastudium haben. Sie arbeiten meistens an Gerichten und haben die Aufgabe, in Fällen von freiwilliger und streitiger Gerichtsbarkeit Entscheidungen zu treffen. Dazu gehören auch privatrechtliche Streitigkeiten. Rechtspfleger gehören dem gehobenen Justizdienst an. Sie sind unter anderem in der Lage, Zivilpersonen zu beraten, indem sie das „Juristendeutsch“ in allgemein verständliche Sprache übersetzen. Hier erfahren Sie, in welchen Bereichen der Immobilienwelt Rechtspfleger relevant sind.

Das macht ein Rechtspfleger

Zu den Rechtspfleger Aufgaben gehört es unter anderem, das Recht im Einzelfall anzuwenden. Damit ist diese Berufsgruppe als eine Art Richter zu verstehen, die viele ähnliche Befugnisse hat wie ein tatsächlicher Richter. Wichtig ist auch die beratende Funktion, die Rechtspfleger häufig innehaben. Die konkreten Aufgaben eines Rechtspflegers sind im Rechtspflegergesetz festgehalten. Dazu gehören unter anderem:

  • Vereinssachen
  • Familiensachen in freiwilliger Gerichtsbarkeit
  • Aufgebotsverfahren
  • Pachtkreditsachen
  • Güterrechtsregistersachen
  • Urkundssachen
  • Verschollenheitssachen
  • Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien
  • Zwangsvollstreckung
  • Verteilungsverfahren

Dabei hat der Rechtspfleger keinen Vorgesetzten, sondern orientiert sich stets nach dem gültigen Recht. Falls er nicht befugt ist, die beauftragten Aufgaben zu übernehmen, gibt er diese an einen Richter oder an einen anderen Kollegen ab.

Rechtspfleger im Grundbuchamt

Alle deutschen Grundstücke sind im Grundbuch verzeichnet. Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen, kann es daher sein, dass Sie mit einem Rechtspfleger in Kontakt kommen, der im Grundbuchamt arbeitet. Außerdem sind die Notare, die für den Verkauf unablässig sind (siehe Notartermin, notarielle Beurkundung, notarielle Beglaubigung), da sie den Immobilienkaufvertrag mit ihrer Unterschrift beurkunden, in Kontakt mit Rechtspflegern. Diese können, wenn sie im Grundbuchamt tätig sind, unter anderem ein Zeugnis über Grundbuchangelegenheiten ausstellen, beispielsweise, was die Besitzverhältnisse angeht. Auch im Liegenschaftskatasteramt, das häufig mit dem Grundbuchamt kombiniert ist, sind Rechtspfleger tätig. Sie stellen sicher, dass die festgelegten Grenzen richtig sind und greifen bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten ein. Wenn Sie in diesem Bereich Fragen haben, können Sie sich gegen eine Gebühr von einem Rechtspfleger im zuständigen Amt beraten lassen.

Rechtspfleger bei Zwangsvollziehungen

Wenn Sie eine Grundschuld (siehe Erstrangige Grundschuld, Eigentümergrundschuld, Buchgrundschuld) auf eine Immobilie aufgenommen haben, um ein Darlehen zu finanzieren, den vereinbarten Tilgungsraten aber nicht nachkommen, kann es im äußersten Fall dazu kommen, dass Ihre Immobilie zwangsversteigert wird. Für diese Zwangsvollziehung oder Zwangsversteigerung kommt meistens ein Rechtspfleger zum Einsatz, den das zuständige Kreditinstitut anstellt. Er steht auch Ihnen für Fragen zur Verfügung. Sie erhalten einen Brief vom Rechtspfleger mit den wichtigen Angaben. Diesem Schreiben können Sie entnehmen, welche Rechte Sie haben und bis wann Sie die Immobilie zur Verfügung stellen müssen. Außerdem vollstreckt er weitere Konsequenzen, etwa in dem Fall, dass Sie die Immobilie nicht freiwillig zur Verfügung stellen.

Fazit: Rechtspfleger sind Assistenten vom Richter

Obwohl Rechtspfleger weder Richter sind noch direkt für Richter arbeiten, nehmen sie ihnen inzwischen viele Aufgaben ab. Auch im Immobilienbereich kann es sein, dass Sie mit ihnen in Kontakt kommen, beispielsweise, wenn es um Zwangsvollstreckungen oder Grundbuchangelegenheiten geht. Die Pflege von Katasterangaben kann ebenfalls zu den Rechtspfleger Aufgaben gehören. Als Zivilperson haben Sie den Anweisungen eines Rechtspflegers Folge zu leisten, da dieser geltendes Recht umsetzt.

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