Erstrangige Grundschuld

Erstrangige Grundschuld - Definition, Erklärung, Immobilie / Immobilienfinanzierung

Um eine Baufinanzierung in Form einer Hypothek abzusichern, trägt die Bank zu ihrer eigenen Absicherung eine Grundschuld in das Grundbuch ein. Erst, wenn Sie Ihren Kredit abbezahlt haben, ist es möglich, die Grundschuld wieder zu löschen. Wichtig ist dabei, ob es sich um eine erstrangige oder eine nachrangige Grundschuld handelt. Die erstrangige Grundschuld meint meistens, dass die Bank an der Finanzierung der Immobilie beteiligt ist.

Erstrangige und nachrangige Grundschuld

Jede Art von Grundschuld dient dazu, Ihre Immobilie zu beleihen, damit Sie einen Kredit aufnehmen können. Sie räumen damit dem Kreditgeber das Recht ein, die Immobilie zu übernehmen, falls Sie die vereinbarten Zahlungen nicht leisten können. Dafür ist eine Zweckerklärung Teil des Kreditvertrages. Diese legt fest, dass Ihre Grundschuld einen Eintrag auf Ihrer Grundbuchseite findet. Dieser Eintrag kann nach Begleichung der Schuld entweder gelöscht oder stillgelegt werden. Es ist möglich, mehrere Gläubiger einzutragen, wenn beispielsweise mehrere Parteien bei der Finanzierung helfen. Sollte es dazu kommen, dass Sie Ihrer Zahlung nicht mehr Folge leisten, ist der erstrangige Kreditgeber derjenige, der an erster Stelle eine Zahlung aus der Immobilie erhält. Im Ernstfall ist es möglich, Ihre Immobilie zwangszuversteigern, um dadurch die entstandenen Schulden abzubezahlen.

Hauskauf / Immobilie, Sicherhungshypothek im GrundbuchDas bedeutet zugleich, dass es für Kreditgeber sehr interessant ist, eine erstrangige Grundschuld einzutragen. So erhalten sie deutlich mehr Sicherheit. Wenn die Bank Ihnen zum Beispiel einen Kredit dafür gibt, die Immobilie zu kaufen, ist sie normalerweise als erstrangiger Gläubiger eingetragen. Sollten Sie diesen Kredit noch abbezahlen, aber in der Zwischenzeit für einen anderen Zweck einen weiteren Kredit benötigen, können Sie in den meisten Fällen ebenfalls Ihre Immobilie verpfänden. Dafür trägt sich der neue Gläubiger mit einem nachrangigen Anspruch auf die Grundschuld ein.

Die Vorteile einer erstrangigen Grundschuld

Buchgrundschuld Definition, Buchgrundschuld löschenFür Sie als Schuldiger hat die erstrangige Grundschuld einige Vorteile. Zum Beispiel zahlen Sie geringere Zinsen als bei den Gläubigern von einer nachrangigen Grundschuld, da der erstrangige Gläubiger eine höhere Sicherheit hat. Wichtig ist, dass die erstrangige Grundschuld sich in den ersten 60% des Beleihungswerts der Immobilie befindet. Diesen Wert legen Experten wie Immobilienmakler oder eigene Expertengremien fest. Außerdem liegen der Bank Schätzungen zum Beleihungswert vor. Normalerweise kommt es nicht so weit, dass die Bank Ihre Immobilie veräußern muss. Nur bei Zahlungsausfall hat die Bank Zugriff auf das Grundstück, das Haus oder die Eigentumswohnung. Sobald Sie Ihren Kredit getilgt haben, kann der Kreditgeber keine Forderungen mehr stellen.

Wenn es so weit ist, haben Sie die Wahl, ob Sie die Grundschuld löschen oder stilllegen möchten. In jedem Fall müssen Sie keine Zahlungen mehr leisten. Ein Vorteil daran, die Grundschuld nur stilllegen zu lassen, besteht darin, dass Sie sie für zukünftige Kredite nutzen können. Sie dient als Garantie für Ihre Bonität und bringt Ersparnisse beim Darlehen (siehe hierzu Erklärungen zum Annuitätendarlehen auf unseren Seiten). Außerdem ist es möglich, die noch bestehende Grundschuld als Sicherheit für kostspielige Unterfangen zu nutzen. Das geht besonders gut, wenn Sie beim gleichen Geldgeber einen Kredit beantragen.

Eigentümergrundschuld - Erklärung, Beispiel, Definition
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Anders als bei der Hypothek, ist es möglich, die Grundschuld beim Verkauf an den neuen Besitzer zu übergeben. Daher ist die flexible Grundschuld deutlich verbreiteter als die klassische Hypothek. Wenn Sie sich nach Abzahlung der erstrangigen Grundschuld für eine Löschung dieser entscheiden, sollten Sie eine Verzichtserklärung und Löschungsbewilligung vom Kreditinstitut verlangen. So können Sie bestätigen, dass Sie die Schuld komplett getilgt haben.

Fazit: Flexible Alternative zur Hypothek

Um den Kauf einer Immobilie zu finanzieren, sollten Sie den Kreditgeber mit einer erstrangigen Grundschuld als Sicherheit für diesen im Grundbuch eintragen lassen. So haben Sie eine flexible Möglichkeit, Ihren Kredit zurückzuzahlen oder diesen auf einen neuen Eigentümer zu übertragen. Überlegen Sie auch, ob es sich lohnt, die Grundschuld nach ihrer Abbezahlung nicht gleich zu löschen, sondern im Interesse zukünftiger Kredite vorerst nur stilllegen zu lassen.

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