Sicherungshypothek

Hauskauf / Immobilie, Sicherhungshypothek im Grundbuch

Bei der Sicherungshypothek handelt es sich um eine Form der Hypothek auf ein Grundstück oder ein Gebäude. Zwar wird die Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen, darauf berufen kann der Gläubiger sich allerdings nicht. Es handelt sich hierbei um eine Art der Sicherung, die Banken und Kreditinstitute in aller Regel nicht akzeptieren. In der Praxis ist die Sicherungshypothek daher eher dafür geeignet, rechtliche Geldforderungen an einen Grundstückseigentümer abzusichern.

Die Sicherungshypothek als Absicherung für besondere Fälle

Die Sicherungshypothek ist gemeinhin auch als Grundpfandrecht zu verstehen. Wenn sich nämlich der Gläubiger auf diese Hypothek beruft und auch ohne den Grundbucheintrag beweisen kann, dass ihm der Betrag bzw. das Grundstück zusteht, kann er das Eigentum übernehmen. Damit ist die Sicherungshypothek, anders als eine klassische Hypothek, wesentlich von der gesicherten Forderung abhängig. Neben finanziellen Schulden kommt die Sicherungshypothek auch bei der Durchsetzung von Forderungen im Rahmen einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme zum Einsatz. Dabei ist es möglich, auch gegen den Willen des Eigentümers eine Zwangssicherungshypothek festzusetzen und in das Grundbuch einzutragen. Die Voraussetzung dafür ist ein gültiger Vollstreckungstitel.

Im §1184 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), Absatz 1 ist die Sicherungshypothek rechtlich definiert. Zur Hypothek finden Sie im §1113 ff. weitere Informationen. Der normalerweise relevante §1138 zum Grundbuch, dessen Eintrag maßgeblich für die Einlösung der Hypothek ist, trifft bei einer Sicherungshypothek nicht zu. Damit ist die Verkehrsfähigkeit der Sicherungshypothek beschränkt. Darüber hinaus ist ein Hypothekenbrief ausgeschlossen, denn es handelt sich um eine sogenannte reine Buchhypothek. Für den Gläubiger ist es daher wichtig, rechtlich gesicherte Beweise und Bescheide über die abgeschlossene Sicherungshypothek aufzubewahren. So kann er auch ohne den Grundbucheintrag beweisen, dass die Sicherung vorliegt.

Beispiele für die zivilrechtliche Sicherungshypothek

Immobilienfinanzierung, Sicherhungyhypothek, GrundpfandrechtFür den Eigentümer eines Grundstücks ist die Sicherungshypothek besser als eine klassische Verkehrshypothek, da keine Eigentümergrundschuld entsteht. Es geht nur um die gesicherte Forderung. Wenn das Gesetz entscheidet, dass eine Hypothek nötig ist, fällt nach Möglichkeit die Entscheidung für eine Sicherungshypothek zugunsten des Grundstückseigentümers aus. Es gibt verschiedene Situationen, in denen die zivilrechtliche Sicherungshypothek zum Einsatz kommt.

Dazu gehört beispielsweise der Fall, dass ein Bauunternehmer keine Zahlung erhält, obwohl diese im Bauvertrag festgelegt ist. Er kann dann vom Bauherren verlangen, eine Sicherungshypothek auf das Grundstück das Auftraggebers für den Bau zu erstellen. Sowohl auf Schiffswerften als auch im Handwerk kommt die Sicherungshypothek ebenfalls zum Einsatz. Die Hypothek bezieht sich dann je nach Werk auf das Schiff oder das Grundstück, an dem gebaut wird. Außerdem kann es sein, dass bereits eine Wertpapierhypothek auf Inhaberpapiere besteht. Somit kommen bereits die sogenannten Grundpfandrechte zum Einsatz, weshalb der Besitzer des Grundstücks nur die Option hat, eine Sicherungshypothek anzubieten. Weitere rechtliche Regelungen rund um das Zwangsvollziehungsrecht finden Sie in der Zivilprozessordnung ab §848.

Die Sicherungshypothek auflösen

Buchgrundschuld Definition, Buchgrundschuld löschenEin Blick in das Grundbuch, das der Öffentlichkeit zugänglich ist, gibt keinen Aufschluss über aktuell existierende Sicherungshypotheken. Wenn die Schuld erloschen ist, das heißt, nach beglichener Forderung, verfällt der Eintrag. Dabei entsteht keine Eigentümergrundschuld, was einen Unterschied zur herkömmlichen Hypothek darstellt. Schließlich handelt es sich in erster Linie um eine Absicherung.

Auflösung der SicherungshypothekBei der Auflösung ist unter anderem wichtig, ob es sich um eine Sicherungshypothek oder um eine Zwangssicherungshypothek im Rahmen einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme handelt. Letztere macht den Gläubiger von Amts wegen zum Beteiligten am Prozess und gewährt ihm dementsprechende Vorteile. Außerdem muss der Gläubiger beweisen, dass die Forderung eine Höhe 750 Euro überschreitet. Möglich ist es auch, einen anderen Gläubiger der Zwangssicherungshypothek abzulösen. Damit bleibt die Hypothek bestehen, aber ihr Hauptgläubiger ändert sich. Das geht nur dann, wenn der neue Hauptgläubiger vorher bereits Nebengläubiger der gleichen Sicherungs- oder Zwangssicherungshypothek war.

Eine weitere Form der Auflösung einer Sicherungshypothek besteht darin, dass diese zu einer klassischen Hypothek oder Verkehrshypothek wird. Damit verändert sich die Grundschuld und wird auch im Grundbuch sichtbar.

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