Notarielle Beurkundung

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Während eine notarielle Beglaubigung dafür geeignet ist, die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Abschrift mit dem Original zu bestätigen, geht es bei der notariellen Beurkundung um die Richtigkeit des Inhalts. Dieser Prozess ist auch als Protokollierung oder Verbriefung bekannt. Im Bereich der Immobilien ist die notarielle Beurkundung bei Kauf und Verkauf relevant.

So funktioniert eine notarielle Beurkundung

Die notarielle Beurkundung ist ein streng geregelter offizieller Vorgang, der in verschiedenen Bereichen rechtlich vorgeschrieben ist. Dabei spielt der Bereich der Immobilien eine große Rolle, denn schließlich handelt es sich dabei um einen hohen Wert und häufig auch um Besitzverhältnisse. Insbesondere Grundstücke bedürfen für ihren Verkauf oder für ihre Verpfändung einer notariellen Beurkundung. Diese ist im §128 des Bürgerlichen Gesetzbuches (notarielle Beurkundung nach BGB) näher geregelt. Außerdem spielt das Urkundengesetz eine wichtige Rolle. Es legt fest, dass eine Urkunde ein Indiz dafür ist, dass die inhaltliche Absprache vollständig und richtig ist.

Notar, Beurkundung / Notartermin beim HauskaufDer Prozess besteht darin, dass Sie zunächst einen Notar damit beauftragen, eine Urkunde zu verfassen. Wenn beide am Geschäft beteiligten Seiten mit deren Wortlaut zufrieden sind, gibt es einen Termin für die notarielle Beurkundung (Notartermin). Diese ist auch als „Verfahren“ bekannt. Wichtig ist dabei, dass der Notar zunächst die Urkunde komplett vorliest. Danach folgen Erläuterungen sowie eventuelle Fragen. Der Notar fragt beide Parteien, ob sie mit dem Bauträgervertrag, Kaufvertrag oder Vertrag einverstanden sind. Ist das der Fall, müssen Sie beide in Anwesenheit des Notars eigenhändig unterschreiben.

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Die notarielle Beurkundung im Immobilienbereich

Buchgrundschuld Definition, Buchgrundschuld löschenSowohl bei Immobiliengeschäften als auch bei Grundschuldbestellungen benötigen Sie eine notarielle Beurkundung. Das bedeutet also, dass der Notar den vorliegenden Vertrag auf jeden Fall vorlesen muss. Zugleich erläutert er den Vertrag noch einmal in eigenen Worten und beantwortet alle möglicherweise offenen Fragen. Somit ist der Notar ein unparteiischer Berater für beide am Vertrag beteiligten Seiten. Darüber hinaus ist er als „Aufklärer“ zu verstehen. Die Beurkundung, die vor allem bei Kaufgeschäften relevant ist, hat folgende Funktionen:

  • Gültigkeitsfunktion
  • Warnfunktion
  • Beweisfunktion
  • Beratungsfunktion
  • Kontrollfunktion

Wichtig: Wenn Sie eine Vereinbarung im Bezug auf den Kauf oder Verkauf einer Immobilie mit jemandem treffen, ohne diese notariell beurkunden zu lassen, ist die Vereinbarung nichtig. Auch unbestätigte Nebenabsprachen können dazu führen, dass der Vertrag seine Wirksamkeit verliert. Lassen Sie sich daher unbedingt gut beraten und bestehen Sie im Zweifelsfall darauf, einen Notar einzuschalten.

Vertrag, Kauf/Verkauf Immobilie beim NotarÜber den Grundstückskaufvertrag, der im Bereich der Immobilien am häufigsten eine notarielle Beurkundung benötigt, finden Sie im §311 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) weitere Informationen. Dort finden Sie auch Informationen zur Vermögensübertragung sowie zur Schenkung, die ebenfalls in Form von Immobilien vorgenommen werden kann. Die Bestellung einer Hypothek oder einer Grundschuld ist nur dann vor den Notar zu bringen, wenn es um eine sofortige Zwangsvollstreckung geht. Anderenfalls ist eine notarielle Beglaubigung der Abmachung ausreichend.

Fazit: Auf Beurkundung bestehen

Um den Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie sowie in manchen Fällen die Eintragung einer Schuld in das Grundbuch offiziell zu machen, ist die notarielle Beurkundung unerlässlich. Achten Sie darauf, dass das Verfahren korrekt abläuft und Sie alle offenen Fragen klären. Die wichtigen Dokumente sollten Sie sich zusätzlich vom Notar als Abschrift beglaubigen lassen.

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