Notartermin

Notartermin für Hauskauf / Hausverkauf - Kosten, Infos, kurzfristige Absage

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, spielt der Notar dabei zwangsläufig eine Rolle. Denn schließlich handelt es sich hier um große Summen, und Ihre finanzielle Sicherheit steht auf dem Spiel. Als neutrale und beratende Instanz ist der Notar sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer da. Hier erfahren Sie, wie ein Notartermin abläuft, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Kosten beim Notar für Käufer und Verkäufer entstehen.

Wissenswertes zum Notartermin

Der Hausverkauf ist erst dann rechtskräftig, wenn Sie einen Notarvertrag abgeschlossen haben. Dieser Name ist etwas irreführend, da Sie keinen Vertrag mit dem Notar selbst, sondern mit Hilfe des Notars einen Vertrag mit der anderen Partei abschließen. Die notarielle Beurkundung ist ausschlaggebend für den erfolgreich abgeschlossenen Kauf oder Verkauf. Um einen Notartermin zu vereinbaren, sollten Sie bereits einen Preis miteinander ausgehandelt haben. Häufig ist es der Makler, der vorgibt, wann dieser Zeitpunkt erreicht ist, und gleichzeitig auch einen guten Notar vorschlägt. Normalerweise ist es der Käufer, der den Notar beauftragt. Vor dem Termin für die Vertragsunterzeichnung muss der Verkäufer alle relevanten Unterlagen vorlegen.

Notarielle Beurkundung, Immobilie Kaufen / Verkaufen. Definition, Kosten, BeispielWährend des Notartemins selbst ist es wichtig, dass beide Parteien ihre Personalausweise vorlegen. Dann liest der Notar den Vertragsentwurf vor und erläutert ihn danach noch einmal. Dabei geht es vor allem um juristische Fachbegriffe. Er wird auch fragen, ob es Nachfragen oder Unklarheiten gibt. Zögern Sie nicht, diese Chance zu nutzen und offene Fragen zu besprechen. Es ist zu diesem Zeitpunkt auch noch möglich, Änderungen am Vertrag vorzunehmen. Diese trägt der Notar in den offiziellen Vertragsentwurf ein. Sobald der Notar den Immobilienkaufvertrag unterschreibt, ist dieser rechtskräftig. Sowohl Käufer als auch Verkäufer erhalten den Vertrag mitsamt eventuellen Korrekturen, versehen mit einem Notarsiegel.

Tipp: Versuchen Sie als Käufer, den Immobilienkaufvertrag sowie den Termin für eine eventuell im Grundbuch einzutragende Grundschuld zu kombinieren. So sparen Sie Zeit und Geld.

Der Notar beim Hauskauf

Der Notar ist darüber hinaus für die Abwicklung des Kaufvertrags zuständig. Denn nach dem Notartermin für Hauskauf oder dem Notartermin für Hausverkauf gibt es noch einige weitere Aspekte, um die sich der Notar kümmert. Zunächst einmal wird er beim Grundbuchamt eine sogenannte Auflassungsvormerkung beantragen. Diese bestätigt den Anspruch des Käufers, das Grundstück oder die Immobilie innerhalb einer festgelegten Zeit rechtlich zu besitzen. Auch, falls der Verkäufer zum Beispiel Insolvenz anmeldet, ist im Grundbuch geregelt, dass die Immobilie bereits dem Käufer gehört. Da die Umtragung im Grundbuch aber meistens bis zu einem halben Jahr dauert, ist es sinnvoll, eine Auflassungsvormerkung zu veranlassen. Nach der Eigentumsübertragung veranlasst der Notar auch die Löschung der Vormerkung.

Buchgrundschuld Definition, Buchgrundschuld löschenZudem kümmert der Notar sich um vorhandene Grundschulden oder lässt für den Käufer eine neue Grundschuld mit in das Grundbuch eintragen. Die Regelung dieser Aspekte sollte im Vertrag enthalten sein. Der Notar kümmert sich nur um die vertragsgemäße Ausführung und steht dabei auch im Kontakt zum entsprechenden Kreditinstitut.

Nach dem Notartermin sendet der Notar der zuständigen Grunderwerbsteuerstelle beim Finanzamt die Veräußerungsanzeige zu. Ab diesem Zeitpunkt muss der Käufer Grunderwerbsteuer zahlen. Das Finanzamt hat alle steuerlich relevanten Angaben und prüft diese. Bevor der Kauf finalisiert werden kann, schickt es dem Notar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu, die es endgültig ermöglicht, das Eigentum auf den Käufer zuzuschreiben.

Der Termin für die Schlüsselübergabe

Schlüsselübergabe nach Notartermin bei Hausverkauf / HauskaufWenn all diese Schritte nach dem Notartermin vollzogen sind, erfolgt zuletzt die Grundbucheintragung des neuen Eigentümers. Dafür muss der Kaufpreis auf dem Notaranderkonto oder einem vereinbarten Konto eingegangen sein. Dann stellt der Notar den Antrag beim zuständigen Grundbuchamt, den neuen Eigentümer in Abteilung III des Grundbuchs einzutragen. Das Grundbuchamt löscht zugleich die dann nicht mehr gültige Auflassungsvormerkung. Der Käufer erhält den Kaufpreis dann, wenn die Grundbucheintragung vollzogen ist. Zu guter Letzt folgt die Eigentumsumschreibung, bei der der Käufer als neuer Eigentümer und wirtschaftlich Verantwortlicher der Immobilie in Abteilung I des Grundbuchs steht.

Dann fehlt nur noch die offizielle Besitzübergabe. Diese wird normalerweise vollzogen, sobald der Verkäufer den vollen Kaufpreis auf seinem Konto erhalten hat. Er sendet dem Notar eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt. Die Schlüsselübergabe kann sowohl im Rahmen eines Notartermins als auch privat zwischen Verkäufer und Käufer geschehen. Wichtig ist es für Verkäufer, den Schlüssel nie vor vollständigem Eingang des vereinbarten Kaufpreises abzugeben.

Die Kosten für den Notartermin

Für den Verkäufer einer Immobilie entstehen meistens geringere Kosten. Es kann sein, dass ein Wertgutachten anfällt, dessen Kosten Sie als Verkäufer tragen müssen. In einigen Fällen zahlen Sie auch den beauftragten Makler, der bei erfolgtem Verkauf einen bestimmten Prozentsatz, der in der Maklerordnung festgehalten ist, verlangen wird. Wichtig ist allerdings, dass Sie Steuern auf den erzielen Gewinn zahlen müssen. Der Notar wird zudem Gebühren für eventuelle Grundschulden oder andere Grundstücksbelastungen wie Hypotheken verlangen. Gemeinsam mit dem Käufer haften Sie zudem für Notar- und Grundbuchkosten sowie für die Grunderwerbssteuer, obwohl es der Käufer ist, der diese entrichten muss. Falls der Käufer diesen Pflichten allerdings nicht nachkommt, werden Sie zur Kasse gebeten.

Die Notarkosten für den Käufer sind höher. Denn meistens sind Sie als Käufer in der Verantwortung, den Termin für die Unterzeichnung des Immobilienkaufvertrags zu vereinbaren. Der Auftraggeber eines Notartermins muss im Falle einer Absage auch die Kosten dafür tragen. Sie zahlen die folgenden Kostenpunkte:

  • Beurkundung des Kaufvertrags
  • Vollzug des Geschäfts
  • Beurkundung der Grundschuld oder Hypothek
  • Betreuende Tätigkeiten

Außerdem sind Sie als Käufer einer Immobilie auch dafür zuständig, beim Grundbuchamt für die Auflassungsvormerkung, die Umtragung vom Eigentümer sowie die Eintragung einer eventuellen Grundschuld zu tragen. Die Kosten richten sich dabei nach dem Kaufpreis der Immobilie.

Insgesamt dürfen die Notarkosten sich auf nicht mehr als 2% des beurkundeten Kaufpreises belaufen. Auch, wenn Sie mehrfache Beratungsgespräche in Anspruch nehmen, gilt dies. Indem Sie Termine kombinieren, kann es sein, dass Sie ein wenig bei den Notarkosten für den Hauskauf sparen.

Fazit: Gut vorbereitet in den Notartermin

Notarielle Beglaubigung: Kosten, Beispiel, VollmachtDer Großteil der Kosten für den Notartermin liegt als beim Käufer einer Immobilie. Dennoch ist es für beide Parteien sinnvoll, sich gut auf den Termin vorzubereiten und den Prozess so schnell wie möglich abzuwickeln. Rechnen Sie mit Kosten für Notar und Grundbuchamt von jeweils maximal 2% des Kaufpreises sowie mit einer Dauer von bis zu 6 Monaten, bis der Kauf endgültig vollzogen ist und Sie als neuer Eigentümer eingetragen sind.

Eine Antwort auf „Notartermin“

  1. Mein Onkel möchte ein Haus kaufen. Kommenden Monat steht die Prüfung der Verträge an. Danke für den Tipp, dass man den Immobilienkaufvertrag mit dem Termin für eine eventuell im Grundbuch einzutragende Grundschuld kombinieren sollte.

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