Verkehrssicherungspflicht

Verkehrssicherungspflicht Immobilien / Vermieter : Bäume, Grundstück, Baustelle

Die Haftung ist in Deutschland ein wichtiges Thema. So auch beim Bau von Häusern oder der Vermietung bereits fertiger Immobilien. Wenn Sie selbst der Bauherr sind, obliegt Ihnen auch die Pflicht, den Verkehr auf der Baustelle zu sichern. Dabei geht es um alle Personen, die sich berechtigterweise auf dem Grundstück aufhalten und dort möglicherweise zu Schaden kommen, was gerade auf der Baustelle nicht unwahrscheinlich ist. Hier erfahren Sie alles, was Sie zur Verkehrssicherungspflicht wissen müssen!

Die Grundlagen der Verkehrssicherung

Grundstückbesitzer sind dafür verantwortlich, dass Verkehr ihr Grundstück überqueren kann. Dazu gehören zum Beispiel Fußgänger, die einen Teil des zum Grundstück gehörenden Bürgersteigs nutzen, oder Bauarbeiter, die auf dem Grundstück nötige Arbeiten ausführen. Dies ist auch als „deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen“ bekannt. Wenn die Verkehrssicherung nicht gewährleistet ist, kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen. Dies ist ab §823 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten. Es geschieht recht häufig, dass sich eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und fahrlässiges Handeln ähneln. Als Grundstückbesitzer sollten Sie sich daher an die Regeln halten und auch dokumentieren, wie Sie das tun.

Ein häufiges Beispiel für die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht von Immobilienbesitzern, private Straßen und Zuwege zu Gehwegen zu streuen und zu räumen. Vor allem im Winter ist dieses Thema sehr wichtig, denn ein glatter Weg kann zu schweren Unfällen führen, die eventuelle Besucher, Passanten oder etwa der Briefträger erleiden. Daher herrscht bei Eis und Glätte die sogenannte Streu- und Räumpflicht. Mehr Details erhalten Sie in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt. Diese regelt unter anderem, in welchem Zeitraum, also etwa von 8 Uhr morgens bis 8 Uhr abends, Sie die Pflicht haben, die Wege zu räumen.

Ein weiteres Beispiel besteht darin, dass Ihr Dach einen Schaden hat und die Dachziegel Gefahr laufen, auf die Straße oder den Gehweg zu fallen. Falls dadurch Verkehrsteilnehmer verletzt werden, sind Sie in der Haftung. Sie sollten daher unbedingt entsprechende Maßnahmen treffen und den betroffenen Weg zumindest erst einmal absperren. Es ist normalerweise nicht ausreichend, ein Schild mit einer Warnung zu schreiben.

Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle

Baustelle , Absicherung & VerkehrssicherungspflichtBesonders gefährlich sind Baustellen, denn hier gibt es offene Leitungen, elektrische Kabel, schweres Gerät und viele hart arbeitende Menschen. Als Bauherr müssen Sie einen sicheren Arbeitsplatz garantieren. Außerdem ist es Ihre Pflicht, die Baustelle so abzusichern, dass zum Beispiel die Nachbarskinder nicht einfach auf ihr herumlaufen können (siehe hierzu ergänzend Artikel Einfriedung). In vielen Fällen delegiert der Bauherr die Überprüfung und Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht an den bauführenden Betrieb. Achten Sie aber gut darauf, dies vertraglich festzuhalten und genau zu definieren! Außerdem sollten Sie sichergehen, dass der Baubetrieb dieser Pflicht korrekt nachgeht.

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Bauen / Bauherr, Versicherung - Abgesichert bauen!

Sie übernehmen dann die Aufsicht der Verkehrssicherungspflicht zusätzlich zu Ihrer Aufsichtspflicht. Diese Pflicht besteht darin, dass Sie als Auftraggeber regelmäßig den Fortschritt und die Qualität des Baus überprüfen. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese greift aber auch nur dann, wenn Sie nachweisen können, nach bestem Wissen und Gewissen Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen zu sein. Sprechen Sie im Zweifelsfall mit dem Architekten, der normalerweise ein Konzept für die Verkehrssicherung auf der Baustelle entwirft. Außerdem kann er Ihnen Fragen dazu beantworten, wie Sie auch nach Fertigstellung der Immobilie die Verkehrssicherheit weiter gewährleisten.

Verkehrssicherungspflicht für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften

Der Vermieter einer Immobilie hat normalerweise die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt. Allerdings ist es möglich, einige Bestandteile der Ausführung der Pflicht auf den Mieter zu übertragen. Das muss ausdrücklich und schriftlich im Mietvertrag stehen und vom Mieter zur Kenntnis genommen werden. Falls es aber zum Schadensfall kommt, ist es meistens doch der Eigentümer, der in der Pflicht steht, Schadensersatz zu leisten, da er auch für die Pflichtverletzungen seiner sogenannten Erfüllungshilfen aufkommen muss. Zum Schadensersatz kann auch Schmerzensgeld gehören.

In Wohnungseigentümergemeinschaften gib es ebenfalls eine Verkehrssicherungspflicht für das Gemeinschaftseigentum, das Ihnen als Wohnungsbesitzer zusätzlich zur Verkehrssicherungspflicht für Ihr Sondereigentum obliegt. Anstatt aber selbst zu reinigen, den Garten zu zähmen oder Gehwege zu streuen, entscheiden Wohnungseigentümergemeinschaften sich meistens dafür, ein externes Unternehmen zu beauftragen. Dies gehört zu den Aufgaben des Verwalters, den Sie in der Wohnungseigentümerversammlung bestellt haben. Die Wohnungseigentümergemeinschaft trägt die Kosten für diesen Service nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel. Es ist die Pflicht des Verwalters, die Unternehmen, die mit der Verkehrssicherung beauftragt sind, zu überwachen und sicherzustellen, dass sie ihrer Aufgabe nachkommen. Übrigens ist es nicht möglich, dass die Eigentümerversammlung in Ihrer Abwesenheit per Mehrheitsbeschluss entscheidet, Arbeiten wie Räumen, Streuen oder Laubräumen selbst zu erledigen. Dementsprechend haben Sie als Privatperson hier auch keine Haftpflicht.

Bäume und andere Sonderfälle der Verkehrssicherungspflicht

Verkehrssicherungspflicht, Gesetz, Urteil, HaftungWenn sich Ihre Immobilie im Wald befindet, gibt es ein paar Sonderregelungen. Allerdings wird normalerweise angenommen, dass Waldbesitzer sich mit den typischen Gefahren eines Waldes auskennen und diesen daher auf eigene Gefahr nutzen. Als Immobilienbesitzer müssen Sie Ihr Gelände jedoch gegen solche Gefahren schützen, die nicht waldtypisch sind. Das heißt zum Beispiel, dass Sie auch hier räumen und streuen müssen. Außerdem ist es nach wie vor Ihre Pflicht, für die Sicherheit von Bauarbeitern und Besuchern zu sorgen.

Für alle Grundstückbesitzer, deren Bäume sich in direkter Randlage zu einer öffentlichen Straße befinden, gibt es eine zusätzliche Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen nämlich dafür sorgen, dass Verkehrsteilnehmer (sowohl Auto- als auch Radfahrer und Fußgänger) keine schädlichen Einwirkungen durch Ihre Bäume erleiden. Das bedeutet, dass Sie den Baumbestand regelmäßig kontrollieren müssen. Besonders wichtig ist, dass die Bäume gegen den Bruch und Wurf von Ästen bei starkem Wind gesichert sind. Kranke Bäume müssen Sie daher eventuell entfernen. Gesunde Bäume müssen Sie nicht entfernen, sollten aber dennoch dafür sorgen, dass sie keine Gefahrenquelle darstellen.

Als Hausbesitzer sind Sie im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht unter anderem dazu verpflichtet, die folgenden Bestandteile Ihrer Immobilie regelmäßig zu überprüfen:

  • Aufzug
  • Treppenhaus
  • Spielplatz
  • Außenbeleuchtung

Fazit: Unbedingt die Verkehrssicherheit gewährleisten

Sowohl als Grundstücks- und Immobilienbesitzer als auch als Bauherr oder als Vermieter sollten Sie sich mit der Verkehrssicherungspflicht auskennen, um zu wissen, welche Pflichten Sie genau haben. Besonders wichtig ist das auf der Baustelle und im Winter, wenn es geschneit hat oder glatt ist. Erkundigen Sie sich beim Eintritt in eine Wohnungseigentümergemeinschaft, ob der Verwalter entsprechende Unternehmen beauftragt hat. Es ist nach wie vor üblich, dass die Gemeinschaft die Reinigung des Treppenhauses oder einen anderen Bestandteil der Verkehrssicherheit selbst übernimmt. Als Mieter sollten Sie beim Lesen des Mietvertrags auch darauf achten, ob Ihnen Verkehrssicherungspflichten obliegen.

Eine Antwort auf „Verkehrssicherungspflicht“

  1. Mein Vermieter hat auf dem Grundstück Wasserschläuche ausgerollt liegen. Sie liegen direkt im Gehbereich zum Fahrradschuppen und zu den Mülltonnen. Ich habe ihn darauf hingewiesen, aber es scheint ihn nicht zu interessieren. In unserem Haus wohnen zum großen Teil ältere Menschen (mit Rollator ). Ich finde das verantwortungslos.

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