Einfriedung

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Unter einer Einfriedung ist ein Zaun oder eine Abgrenzung eines Grundstücks zu verstehen. So sichern Sie Ihr Grundstück ab, zum Beispiel vor unbefugtem Betreten oder vor unerwünschter Einsicht durch Nachbarn und/oder Passanten. Allerdings dürfen Sie nicht einfach einen Zaun bauen. Es gibt bestimmte Regelungen, was das Erscheinungsbild einer Einfriedung und deren erlaubte Höhe angeht. Hier erfahren Sie mehr über verschiedene Aspekte von Einfriedungen.

Hintergrundwissen zur Einfriedung

Einfriedungen, die früher auch als Einfriedigungen bekannt waren, haben ihren Ursprung in dem mittelhochdeutschen Wort „vride“, das einen eingehegten oder umzäunten Raum meint. Aber auch die Assoziation mit dem Wort „Frieden“ ist treffend, denn schließlich geht es darum, das eigene Grundstück vor der Außenwelt zu beschützen und für ein friedliches Leben zu sorgen. Zugleich stellt ein Zaun oder eine Mauer auch ein Hindernis dar, das Auswirkungen auf das nachbarschaftliche Verhältnis oder Ihre Interaktion mit der Außenwelt haben kann. Daher ist es sinnvoll, sich mit einer gewissen Portion Vorsicht dem Thema Einfriedung zu nähern und auch darauf zu achten, wie Häuser in der Nachbarschaft damit umgehen.

Es gibt verschiedene Arten von Einfriedungen:

  • Tote Einfriedungen (aus leblosem Material)
  • Lebendige Einfriedungen (aus Pflanzen)
  • Geschlossene Einfriedungen (zum Beispiel Mauern)
  • Offene Einfriedungen (zum Beispiel Drahtzäune)

Die Wahl der Einfriedung sollte sich letztendlich auch daran orientieren, welchen Zweck Sie verfolgen. Wenn Sie sich vor Lärm und Verkehr schützen möchten, ist eine solide Einfriedung sinnvoll. Wenn Sie vor allem Ihre Grundstücksgrenze optisch markieren möchten, ist dafür auch ein Blumenbeet oder ein hübscher kleiner Zaun geeignet. Wieder andere Einfriedungen dienen dem Schutz vor Wind und Sonne. Häufig sind pflanzliche Einfriedungen eine gute Wahl, die zudem einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Um sich allerdings vor Wildtieren und fremden Haustieren zu schützen sowie um zu verhindern, dass die eigenen Haustiere entwischen, ist eine „tote“ Einfriedung eine bessere Wahl.

Übrigens: Schon in der Frühen Neuzeit war es üblich, Grundstücke mit Holzzäunen abzugrenzen und zu schützen.

Die Einfriedung des Grundstücks

Regelungen rund um die Einfriedung von Grundstücken sind im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht enthalten. Sie sollten sich daher zunächst einmal daran orientieren, wie die ortsüblichen Einfriedungen aussehen. Dazu reicht es meistens, einen Spaziergang durch die unmittelbare Nachbarschaft zu machen, um zu sehen, an welchen Richtwerten sich die Nachbarn orientieren. Wenn diese alle Zäune in einer Höhe von 1 Meter haben, dürfen Sie keinen 2 Meter hohen Zaun errichten. Im Zweifelsfall können Sie auch das Nachbarrecht Ihres Bundeslandes konsultieren. In diesem ist festgehalten, wie hoch Zäune sein dürfen. An diesen Zahlen können Sie sich dann orientieren, wenn Sie keine ortüblichen Richtwerte feststellen können. Darüber hinaus finden Sie im Nachbarrecht Hinweise darüber, welche Art von Einfriedung erlaubt ist.

Achten Sie zusätzlich darauf, dass das Nachbarrecht zum Privatrecht gehört. Das bedeutet, dass das öffentliche Recht immer Vorrang hat. Ihre Pläne für die neue Einfriedung können daher vom Bau-, Straßen- oder Wegerecht wortwörtlich durchkreuzt werden. Auch der Bebauungsplan einer Stadt oder einer Gemeinde kann Vorrang haben und das Nachbarrecht in manchen Fällen sogar abändern.

Eine weitere wichtige Frage besteht darin, ob Sie eine Baugenehmigung für Ihre Einfriedung benötigen. Normalerweise dürfen Sie an den Grenzen zu Ihren Nachbarn Zäune oder Mauern in Höhe von bis zu 2 Metern errichten, während bei Einfriedungen direkt an der Grenze zu Verkehrsflächen eine maximale Höhe von 1 Meter gilt. Ziehen Sie im Zweifelsfall örtliche Bauvorschriften zu Rate, denn manchmal ist es auch verboten, überhaupt einen Vorgartenzaun zu haben.

Tipp: Prüfen Sie zusätzlich bei Ihrem Bauvorhaben als Bauherr oder Bauträger auch unbedingt den zugrundeliegenden Bebauungsplan. Er kann wichtige Informationen zur Rechtmäßigkeit bestimmter Einfriedungen erhalten. Hierzu nehmen Sie am besten direkt Kontakt mit dem städtischen Bauamt auf.

Nachbarrechtliche Vorgaben für Einfriedungen

Auch, wenn Sie sich an alle Regelungen halten, kann es sein, dass die Errichtung einer Einfriedung zu Streitigkeiten mit dem Nachbarn führt. Denn insbesondere dann, wenn vorher keine Abgrenzung vorhanden war, verändern Sie die Gegebenheiten auf Nachbars Grundstück, was zum Beispiel Licht, Luftzufuhr und Optik angeht. Zugleich kann es sein, dass entweder Sie selbst oder ein Nachbar eine Einfriedung errichten, um sich vor Beeinträchtigungen wie Lärm, Tierhaltung oder FKK-liebenden Nachbarn zu schützen. Solange Sie sich dabei an die ortsüblichen Vorgaben halten, sind Sie im Recht. Berufen Sie sich im Zweifelsfall auf das zivile Nachbarrecht in Ihrer Stadt.

Flur / Flurstück : Grundstücksgröße, Definition & Information Darüber hinaus dürfen Sie verlangen, dass Ihr Nachbar eine Einfriedung errichtet – ebenso, wie der Nachbar das von Ihnen verlangen darf. Im Interesse einer guten Nachbarschaft sollten Sie sich einigen und finden vielleicht sogar gemeinsam eine kostengünstigere Lösung, mit der beide Parteien zufrieden sind. Es ist natürlich auch möglich, freiwillig keine Einfriedung an der Grenze zwischen benachbarten Grundstücken zu errichten – es sei denn, dies ist zum Beispiel aus Naturschutz- oder Sicherheitsgründen explizit vorgeschrieben.

Die Einfriedung von Baustellen

Vielleicht kennen Sie den Begriff „Einfriedung von Baustellen“ vor allem aus Kreuzworträtseln, in denen nach dem Wort „Bauzaun“ gesucht wird. Als Bauherr ist dies ein wichtiges Thema für Sie, denn Sie haben eine Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass Sie dafür sorgen müssen, dass die Baustelle sicher für alle Beteiligten ist. Wenn sich jemand unbefugt Eintritt zur Baustelle verschafft und auf ihr zu Schaden kommt, haften Sie, falls die Baustelle nicht korrekt abgesichert war. Daher sollten Sie sich schon ab dem ersten Spatenstich um eine temporäre Einfriedung kümmern, die unerwünschte Gäste fernhält und zugleich klar markiert, wo Ihre Immobilie beginnt und wo sie endet.

Baustelle , Absicherung & VerkehrssicherungspflichtDer Bauzaun gehört normalerweise zur Baustelleneinrichtung. Normalerweise kommen Drahtgitterelemente zum Einsatz, die in Betonfüßen verankert sind. Sie sind jeweils 3,50 Meter lang und 2 Meter hoch, wobei auch andere Maße verfügbar sind. Je nachdem, wie groß die Baustelle ist, kommt eine große Anzahl an Modulen zum Einsatz, die durch Kabelbinder oder andere Elemente verknüpft werden. Manchmal ist es aber auch wünschenswert, einen Sichtschutz oder einen Staubschutz als Einfriedung für die Baustelle zu nutzen. Aus optischen Gründen kann auch Holz zum Einsatz kommen.

Beachten Sie, dass Sie eine behördliche Genehmigung benötigen, um einen Bauzaun aufzustellen. Neben der Ausführung des Zauns unterliegt auch seine Aufstellung verschiedenen Vorgaben. Konsultieren Sie dafür neben den örtlichen Regelungen auch die Unfallverhütungsvorschriften. Hier erfahren Sie mehr zur Absicherung von Bauvorhaben.

Fazit: Mit einer Einfriedung für mehr Frieden sorgen

Wie das Wort „Einfriedung“ bereits andeutet, geht es hier letztendlich um den Frieden. Um also Haftungsfälle zu vermeiden und zudem für mehr Sicherheit zu sorgen, ist es empfehlenswert, das eigene Grundstück mit einem Zaun zu umgeben. Dabei kommt es jedoch auch auf die Umgebung mit ihren ortsüblichen Gegebenheiten an. Konsultieren Sie im Zweifelsfall das Nachbarrecht und sprechen Sie rechtzeitig vor dem Bau einer Einfriedung mit Ihren Nachbarn, um ein gutes Verhältnis zu befördern.

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