Nachbarschaftsrecht

Nachbarschaftsrecht : Neugieriger Nachbar

Das Nachbarschaftsrecht ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Es gehört zum zivilen Recht, was bedeutet, dass öffentliches Recht im Zweifelsfall gewinnt. Darüber hinaus gibt es einige grundlegende Regelungen zur Beziehung zwischen Nachbarn ab §903 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und in den jeweiligen Landesbauordnungen. Der oberste Grundsatz im Nachbarschaftsrecht ist die gegenseitige Rücksichtnahme. Bevor es zu einem Gerichtstermin kommt, ist ein Schlichtungsverfahren vorgesehen.

Allgemeine Regelungen im Nachbarschaftsrecht

Es kann gut sein, dass Sie ein Leben lang die gleichen Nachbarn haben. Häufig geht es bei Streitereien um geringe Werte und eher um emotionale Themen. Deshalb sind Sie verpflichtet, zunächst ein Schlichtungsverfahren einzuschalten, bevor Sie vor Gericht ziehen. Das Nachbarschaftsrecht macht zwar viele Vorschriften, die je nach Bundesland ein wenig anders aussehen, kann aber nicht alle Gesetzeslücken füllen. Daher liegt es letztendlich im Ermessen des jeweiligen Richters, welcher Nachbar Recht bekommt. Dennoch ist es immer sinnvoll, den Rechtsstreit zu vermeiden, da dies die nachbarschaftlichen Beziehungen wahrscheinlich ruiniert.

Im Nachbarschaftsrecht finden sich Regelungen zu den häufigsten Streitthemen zwischen Grundstückseigentümern, die Nachbarn sind. Dazu gehören:

  • Die Einfriedung von Grundstücken
  • Grenzabstände von Pflanzen
  • Regelungen zur Nachbarwand oder Grenzwand
  • Duldungspflicht bei Bauarbeiten und beim Überbau
  • Notwegerecht
  • Überfall von Früchten
  • Umgang mit Lärm und Störungen

Ruhezeiten und der Lärm von spielenden Kindern sind ein häufiges Thema von Streitigkeiten unter Nachbarn. Dabei gilt es normalerweise, den Lärm von Kindern hinzunehmen. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, sich mit einem selbstgebackenen Kuchen bei den Nachbarn zu entschuldigen oder das Gespräch zu suchen und um Verständnis zu bitten. Darüber hinaus gibt es in vielen Wohnanlagen eine Hausordnung, die die geltenden Ruhezeiten genau regelt. Im Akutfall ist es möglich, bei der Polizei eine Ruhestörung zu melden. Für die Anzeige vor Gericht benötigen Sie Beweise.

Regelungen zu Bäumen und Pflanzen

Nachbarschaft, Recht & GesetzBevor Sie einen neuen Baum auf Ihrem Grundstück pflanzen, sollten Sie das jeweils geltende Nachbarschaftsrecht konsultieren. Beispielsweise gilt in Berlin, dass Sie bei stark wachsenden Bäumen einen Abstand von mindestens 3 Metern zu Grenze zwischen den Grundstücken einhalten müssen. Dazu gehören etwa Walnussbäume. Weniger stark wachsende Bäume oder niedrige Sträucher dürfen Sie auch näher an die Grenze pflanzen. Je nach Bundesland ist sogar die Höhe der Pflanzen, die in der Nähe von Grundstücksgrenzen stehen dürfen, genau geregelt. Um dem Nachbarn nicht das Licht für seine Rosenzucht wegzunehmen oder seine Regenrinne nicht durch fallendes Obst zu verstopfen, sollten Sie in der Nähe der Grenzen prinzipiell nur langsam wachsende Bäume und niedrigere Pflanzen anbauen.

Obstbäume sind ein weiterer Sonderfall. Denn ihre Früchte fallen im späten Sommer, was beim Nachbarn zu Verärgerung führen kann. Versuchen Sie stets, eine gemeinsame Lösung zu finden. Beispielsweise können Sie anbieten, Obst und Laub beim Nachbarn zu sammeln. Oder Sie schenken ihm die Hälfte des Obstes beziehungsweise ein wenig selbstgekochte Marmelade, um aufgebrachte Gemüter zu beruhigen.

Normalerweise sind Sie in der Pflicht, überhängende Pflanzenteile auf der Seite des Nachbarn zu kürzen. Dieser muss einen normalen Blätterfall allerdings tolerieren. Wenn von Ihren Bäumen eine Gefahr ausgeht, wie etwa, dass diese bei einem Sturm stürzen könnten, sind Sie auch in der Verantwortung, diese zu sichern.

Achten Sie darüber hinaus darauf, lautes Gartengerät nur innerhalb der erlaubten Zeiten zu nutzen. Hier gelten die gesetzlich festgelegten Ruhezeiten sowie die eventuell vorhandene Hausordnung. An Sonntagen sollten Sie ganz auf laute Gerätschaften verzichten.

Regelungen zu Zäunen und Einfriedungen

Einfriedung Grundstück, Erklärung, Recht, Einfriedung BaustelleNeben dem Nachbarschaftsrecht für Bäume sollten Sie sich auch mit den nachbarschaftsrechtlichen Bestimmungen für Hecken und andere Einfriedungen beschäftigen. Beispielsweise ist es in manchen Bundesländern Regel, dass die Eigentümer links vom Zaun sich um den Zaun oder die Hecke zwischen zwei Grundstücken kümmern müssen. Manchmal sind diese Einfriedungen bereits vorhanden. Bei Hecken ist es auch eine faire Regelung, wenn jeder Nachbar sich um „seine“ Seite kümmert. Achten Sie darauf, wie hoch die Einfriedung maximal sein darf – das gilt auch für lebende Einfriedungen wie Hecken und andere Pflanzen. Normalerweise gilt eine maximale Höhe von 2 Metern zwischen den Grundstücken und 1 Meter zur Straße hin, wobei auch hier je nach Bundesland andere Zahlen gelten können.

Das Nachbarschaftsrecht zu Zaun und Hecke gibt zudem vor, welche Art von Zaun wünschenswert ist. Zusätzlich sollten Sie sich an den sogenannten „ortsüblichen Gegebenheiten“ orientieren. Schon ein erster Spaziergang durch die neue Nachbarschaft verrät Ihnen schnell, welche Art der Einfriedung typisch ist und welche Höhe Sie nicht überschreiten sollten. Wenn Sie die neuen Nachbarn um Rat fragen, beginnen Sie direkt auf einem guten Fuß!

Hier gibts weitere Informationen zum Thema Zäune & Einfriedung.

Regelungen zu Haustieren

Oft kommt es auch vor, dass Nachbars Katze ihr Geschäft im eigenen Garten verrichtet, dass die Hasen der Nachbarskinder Löcher unter der Hecke buddeln oder dass das Haustier der Nachbarn sehr laut ist, wie etwa ein bellender Hund. Auch dazu finden Sie im jeweiligen Nachbarschaftsrecht einige Regelungen. Weder von Haustieren noch von Nutztieren dürfen Geruchs- oder Lärmbelästigungen ausgehen. Da dies aber bei Tieren schwer zu kontrollieren ist, kommt es stets auf den Einzelfall an. Dabei spielt auch das Umfeld eine wichtige Rolle. Zum Beispiel können Sie sich als Dorfbewohner kaum gegen einen krähenden Hahn beschweren, während dies in einem städtischen Umfeld schnell als unzumutbare Belästigung gilt.

Falls Sie die Vermutung haben, dass Ihre Nachbarn ein Tier vernachlässigen (etwa, wenn der Hund seit zwei Tagen allein ist und unablässig bellt), sollten Sie den Tierschutz einschalten. Sinnvoller ist es allerdings, im Interesse einer guten Nachbarschaft anzubieten, ab und zu auf das Tier aufzupassen. Außerdem sollten Sie die Telefonnummer der Nachbarn zur Hand haben, um nachfragen zu können, warum das Tier so laut ist.

Andere Geruchsbelästigungen kommen etwa vom Grillen. Wenn dies per Hausordnung nicht verboten ist, können Sie sich dagegen kaum wehren. Eine übermäßige Rauchbelästigung oder ein eindeutiger Gestank hingegen ist nicht einfach hinzunehmen. Entscheiden Sie je nach Einzelfall, bevor Sie direkt den Konfrontationskurs suchen. Vielleicht ist es auch möglich, statt Streitigkeiten eine Einladung zur Grillparty zu erhalten?

Fazit: Auch unabhängig vom Nachbarschaftsrecht an einer guten Nachbarschaft arbeiten

Natürlich sollten Sie sich stets an alle Regelungen im Nachbarschaftsrecht halten. Zusätzlich ist es empfehlenswert, durch einen freundlichen und höflichen Umgang dafür zu sorgen, dass es gar nicht erst zum Rechtsstreit kommt. Informieren Sie Ihre Nachbarn rechtzeitig über bauliche Vorhaben und neue Einfriedungen, fragen Sie um Hilfe und Rat oder machen Sie ein freundliches Angebot. Idealerweise können Sie so friedlich nebeneinander leben und vielleicht sogar neue Freundschaften schließen.

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