Das Nachbarschaftsrecht ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Es gehört zum zivilen Recht, was bedeutet, dass öffentliches Recht im Zweifelsfall gewinnt. Darüber hinaus gibt es einige grundlegende Regelungen zur Beziehung zwischen Nachbarn ab §903 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und in den jeweiligen Landesbauordnungen. Der oberste Grundsatz im Nachbarschaftsrecht ist die gegenseitige Rücksichtnahme. Bevor es zu …