Notaranderkonto

Notaranderkonto - Definition, Kosten, Gebühren & Beispiele

Um beim Kauf von Immobilien den Zahlungsvorgang abzusichern, ist es möglich, sich für ein sogenanntes Notaranderkonto zu entscheiden. Dieses ist auch als Anderkonto bekannt, da Sie einen Treuhänder beauftragen, um den Geldtransfer abzusichern. Meistens dient der Notar als Treuhänder. Er überweist den von Ihnen eingezahlten Betrag auf das Konto des Verkäufers.

Wann ist ein Notaranderkonto sinnvoll?

Bevor Sie eine Immobilie erwerben möchten, sollte Ihnen der gewünschte Betrag zur Verfügung stehen. Das geht mithilfe von Eigenkapital oder durch einen Kredit der Bank. Da es sich um hohe Beträge handelt, ist es ganz normal, dass Sie Sicherheitsbedenken haben. Allerdings ist es letztendlich der Notar, der auch für die Beurkundung des Kaufvertrages zuständig ist, der beurteilt, ob ein berechtigtes Sicherheitsinteresse vorliegt. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Übergabe einer Immobilie schon vor dem Eintrag in das Grundbuch geschehen soll. Denn der vollendete Eigentumsübertrag findet meist erst sechs Monate nach dem Kauf statt. Für Ihre eigene Sicherheit ist es dann sinnvoll, den Notar mit der finanziellen Seite des Kaufs zu beauftragen.

Ein weiteres Szenario kann darin bestehen, dass Sie zur Finanzierung der Immobilie von mehreren Kreditinstituten eine Zahlung erwarten. Um diese zu sammeln und zu koordinieren, kann das Notaranderkonto hilfreich sein. Auch, wenn die Immobilie aufgrund von Zahlungsunterlassungen zwangsversteigert wird, nutzen die Experten häufig ein Notaranderkonto. Auch dabei entscheidet stets der zuständige Notar, ob diese Lösung sinnvoll ist.

Wie funktioniert die Einrichtung des Kontos?

Wenn Ihr Notar bestätigt, dass die Bedingungen für ein Notaranderkonto erfüllt sind, eröffnet der Notar ein entsprechendes Girokonto. Dieses verwaltet er allerdings nur. Das bedeutet, dass er keinen persönlichen Zugriff darauf hat und nicht einfach Geld abheben darf. Es entstehen normalerweise Kontoführungsgebühren, die der Notar Ihnen berechnet. Dabei gilt, dass neben den Gebühren der Bank auch sogenannte Hebegebühren fällig sind. Für jede Rate, die der Notar überweist, berechnet er gemäß seines zeitlichen Aufwandes und des gesamten Kaufpreises einen Prozentsatz. Dieser staffelt sich wie folgt:

  • 1% bei Beträgen bis 2.500€
  • 0,5% bei Beträgen bis 10.000€
  • 0,25% bei Beträgen ab 10.000€

Beispiel Notaranderkonto: Falls Ihr Notar also beispielsweise einen Gesamtkaufpreis von 100.000€, der auf dem Notaranderkonto vorliegt, an den Empfänger überweist, fallen für Sie zusätzliche Kosten von 250€ an.

Notarielle Beglaubigung: Kosten, Beispiel, VollmachtDie Zahlung geschieht erst mit der Beurkundung des Immobilien-Kaufvertrages, den der Notar erstellt. Wenn die Bedingungen für einen Kauf erfüllt sind, informiert der Notar Sie darüber schriftlich. Dazu gehören die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, der Verzicht des Verkäufers auf ein Vorkaufsrecht und die Löschung eventuell vorhandener Belastungen auf dem Grundstück. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen Sie den Kaufpreis auf das Notaranderkonto überweisen. Bei Geldeingang informiert der Notar den Verkäufer, der Ihnen dann die Immobilie übergibt. Beide Seiten bestätigen, dass sie mit der Transaktion zufrieden sind, und der Notar veranlasst die Umschreibung im Grundbuch. Dann überweist er den Kaufbetrag an den Verkäufer weiter, um den Vorgang abzuschließen.

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Fazit: Mehr Sicherheit durch den Treuhänder

Sie müssen nicht zwangsläufig ein Notaranderkonto einrichten. Dies ist vor allem dann empfehlenswert, wenn berechtigte Sicherheitsbedenken bestehen. Der häufigste Fall ist, dass Sie die Immobilie schon beziehen möchten, bevor der Kauf durch einen Grundbucheintrag finalisiert ist. Fragen Sie Ihren Notar nach seiner Einschätzung und bedenken Sie zugleich, dass er Ihnen für das Notaranderkonto Gebühren berechnet.

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