Immobilienmakler: Das sollte man beachten

Immobilienmakler: Das sollte man beachten

Immobilienmakler gesucht: Aufgaben, Gebühren, Erfahrungen

Wenn Sie auf der Suche nach einem Haus, einem Grundstück oder einer Wohnung sind, bietet es sich oftmals an, einen Immobilienmakler zu beauftragen. Zwar können Sie auch selbst online suchen, aber mit einem Makler gestaltet sich die Suche deutlich effizienter. Er sucht präzise nach der Wunschimmobilie und kann Ihnen auch eine Auswahl verschiedener Objekte sowie fachlich qualifizierte Ratschläge bieten. Natürlich müssen Sie diesen Dienst bezahlen – aber eben erst, wenn der Makler erfolgreich eine Immobilie für Sie gefunden hat.

Gebühren / Kosten für einen Immobilienmakler

Ein Makler hat sowohl vom Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie als auch von einem Käufer oder Mieter Anspruch auf eine Provision. Diese fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem, wer den Makler beauftragt und ob es sich um ein Miet- oder ein Kaufobjekt handelt. Laut Gesetz erhält der Makler dann seine Provision, wenn ein wirksamer Maklervertrag vorhanden ist, der Makler seiner Tätigkeit erfolgreich nachgekommen ist und ein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen wurde.

Bestellerprinzip Immobilienmakler - KostenFrüher war es meistens der Interessent, der die ganze Provision zahlen musste. Seit dem 2015 eingeführten Bestellerprinzip ist es aber der Auftraggeber, der die Provision zahlt. Das ist meistens der Verkäufer oder Vermieter. Bei Gewerbeimmobilien gilt dies allerdings nicht. Außerdem hängt die Aufteilung der Provision vom Bundesland und davon, ob Sie kaufen oder mieten, ab. Wenn Sie eine Immobilie mieten, ist des Bestellerprinzip bereits gültig. Das bedeutet, dass der Vermieter den Makler gemäß §652 des Bundesgesetzbuches bezahlt, sofern Sie als Mieter nur für die Vertragsunterzeichnung mit dem Makler in Kontakt treten. Wenn Sie einen Makler beauftragen möchten, müssen Sie diesen nach wie vor für seine Dienste bezahlen. Dafür gelten die folgenden Kosten bzw. Gebühren:

Maximal 2 Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer (19%)

Neuerdings gibt es politische Vorstöße, das Bestellerprinzip auch für den Kauf von Immobilien umzusetzen. Dann würde die Provision auch hier allein auf den Auftraggeber, also den Verkäufer, entfallen. Es gilt aber ebenfalls, dass Sie zahlen müssen, wenn Sie einen Makler für die Suche beauftragen. Normalerweise berechnet ein Makler für die Unterstützung beim Immobilienkauf die folgenden Kosten bzw. Gebühren für den Käufer:

3 bis 8 Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer (19%)

Tipps für die Auswahl eines Maklers

Immobilienmakler: Empfehlungen sind viel wert

Unabhängig von der Bestellersituation ist es essenziell, dass Sie sich für die Immobiliensuche zunächst mit der Suche nach einem geeigneten Makler beschäftigen. Schauen Sie dafür zunächst online nach guten Maklern in der gewünschten Region. Hören Sie auch auf die Empfehlungen von Freunden und Bekannten. Neben dem Eindruck vom Maklerbüro selbst ist es natürlich wichtig, dass Sie schon online ein paar interessante Immobilien erspäht haben. Dabei gibt auch die Art, wie der Anbieter die Immobilien präsentiert, erste Hinweise auf seine Professionalität. Mit einer ersten Anfrage testen Sie, ob der Makler schnell und gründlich auf Nachrichten antwortet, was für die Zusammenarbeit wichtig ist.

Das Anbahnungsgespräch

In einem ersten Gespräch können Sie schnell überprüfen, ob es sich um einen echten Profi handelt. Er sollte Sie nämlich unter anderem nach Ihren Vorstellungen für den Grundriss, die Lage, die Nebenkosten und das Design fragen. Außerdem sollte er Ihnen bereits einen realistischen Eindruck von der Preislage geben können. Diese kennen Sie wahrscheinlich bereits selbst von Ihrer Online-Recherche nach Immobilien. Das Thema Provision sowie die Kosten für den Makler (normalerweise handelt es sich aber nur um die 2 Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer) sollten Sie ebenfalls schon früh ansprechen und darüber einen schriftlichen Vertrag abschließen.

Da Sie nämlich viel Zeit mit der Suche verbringen, ist es wichtig, dass die Chemie stimmt. Der Makler sollte Sie und Ihre Wünsche verstehen und respektieren. Sie zahlen ihn erst, wenn die Suche erfolgreich abgeschlossen ist und Sie einen Vertrag unterschrieben haben. Ein guter Makler nimmt sich Zeit und lernt Sie erst einmal kennen. Lassen Sie sich bei Bedarf auch Qualifikationen und Referenzen präsentieren und lesen Sie online Bewertungen, bevor Sie sich endgültig für einen Makler entscheiden.

Suche in der Region

Ein ganz wichtiger Tipp ist es, in der Region nach einem Makler zu suchen, in der Sie eine Immobilie kaufen/verkaufen oder mieten/vermieten möchten. Passen Sie auf mit Maklern, die überregional tätig sind. Hier bleibt immer die Frage, ob ein Immobilienmakler sich wirklich im regionalen Markt auskennt. Besser ist es einen Immobilienmakler zu wählen, der ausschließlich in Ihrer Region tätig ist.

Der Abschluss eines Maklervertrags

Unterschrift Maklervertrag, Abschluss Vertrag Immobilien-MaklerWenn alles stimmt und Sie einen guten Makler gefunden haben, geht es daran, mit ihm einen Vertrag abzuschließen. Dies geschieht spätestens vor Besichtigung der ersten Immobilie. Hier gibt es keine rechtlichen Vorgaben, weshalb Sie sich in Ihrem eigenen Interesse unbedingt schützen sollten. Verlangen Sie einen Vertrag in Schriftform und bewahren Sie die Korrespondenz mit Ihrem Makler unbedingt auf. Ein seriöser Makler verlangt sein Honorar erst dann, wenn er Ihnen erfolgreich eine Immobilie vermittelt hat und Sie für diese einen Kauf- oder Mietvertrag unterschrieben haben. Gute Makler werden nach Erfolg und nicht nach aufgewendeter Zeit bezahlt. Sollte der Makler schon vorher Geld verlangen, ist Vorsicht geboten.

Hausverkäufer können ihre Immobilie entweder per einfachem Maklervertrag über verschiedene Makler vermarkten lassen. Alternativ erstellen sie einen Alleinauftrag, bei dem sie entweder selbst ebenfalls verkaufen dürfen oder beim qualifizierten Alleinauftrag alle Interessenten an den Makler verweisen müssen. Für Käufer ist ein Maklervertrag ebenfalls obligatorisch.

Als Mieter oder Vermieter schließen Sie nicht immer einen Vertrag ab, aber wir empfehlen Ihnen, darauf zu bestehen. In jedem Fall sollten sowohl Verkäufer als auch Käufer, Vermieter und Mieter darauf achten, dass der Vertrag die folgenden Eckdaten enthält:

  • Angaben zu den Personen
  • Angaben zur Maklerprovision
  • Angaben zum Fälligkeitsdatum der Maklerprovision
  • Dauer der Beauftragung
  • Eventuelle Aufwandsentschädigung
  • Eventuelle Reservierungsgebühr

Fazit: Mit einem besseren Makler schneller zur Traumimmobilie

Als Vermieter einer Immobilie müssen Sie aufgrund des Bestellerprinzips die Maklerprovision zahlen, während Sie als zukünftiger Mieter nur die zwei Kaltmieten und die Mehrwertsteuer zahlen. Diese Kosten fallen nur dann, wenn der Makler erfolgreich eine Immobilie für Sie gefunden hat. Achten Sie darauf, dass die Chemie stimmt und der Maklervertrag wasserdicht ist! Als Verkäufer einer Immobilie hingegen teilen Sie in den meisten Bundesländern die Provision mit dem Käufer, der sich darüber hinaus auf drei bis acht Prozent des Kaufpreises als Maklerprovision einstellen muss.

Eine Antwort auf „Immobilienmakler: Das sollte man beachten“

  1. Ich habe mich erst neulich nach einem Makler umgeschaut. Gerade zum Thema Gebühr, Provision etc. ist ihr Artikel eine echte Hilfe gewesen. Die von Ihnen angegebenen Faustregeln fand ich am interessantesten. Vielen Dank dafür!

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