Rechtspfleger müssen ein abgeschlossenes Jurastudium haben. Sie arbeiten meistens an Gerichten und haben die Aufgabe, in Fällen von freiwilliger und streitiger Gerichtsbarkeit Entscheidungen zu treffen. Dazu gehören auch privatrechtliche Streitigkeiten. Rechtspfleger gehören dem gehobenen Justizdienst an. Sie sind unter anderem in der Lage, Zivilpersonen zu beraten, indem sie das „Juristendeutsch“ in allgemein verständliche Sprache übersetzen. …