Wohnungseigentumsgesetz

Wohnungseigentümergesetz / Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Gesetz für Eigentümer / Verwalter

Das Wohnungseigentumsgesetz bzw. Wohnungseigentümergesetz (WEG)

Das Wohnungseigentümergesetz ist auch als Wohnungseigentumsgesetz bekannt. Es regelt in Deutschland, wem welche Teile einer Wohnung gehören. Daher ist es vor allem bei Mehrfamilienhäusern relevant. Bevor Sie eine Wohnung kaufen oder verkaufen, sollten Sie daher gut über die Besitzverhältnisse Bescheid wissen. Dafür lohnt es sich, zumindest die Grundzüge des Wohnungseigentümergesetzes zu kennen.

Der Inhalt des Wohnungseigentümergesetzes

Der relevante Gesetzestext ist hier das auch als WEG bekannte Wohnungseigentumsgesetz. Dieses ist in Deutschland schon seit den 1950er Jahren in Kraft. Es regelt in seinen ersten Paragraphen, wodurch sich ein Wohnungseigentum begründet. Ferner behandelt es die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die schließlich bei einer geteilten Immobilie auch gemeinsame Entscheidungen treffen muss und geteilte Verantwortlichkeiten hat. Daher regelt das Gesetz zudem, wie das Wohnungseigentum verwaltet wird, wer das Wohnungserbbaurecht erhalten darf und wie es um das Dauerwohnrecht, das Sie veräußern und vererben dürfen, bestellt ist. Wichtig ist, dass Sie das Wohnungsrecht nicht abgeben können.

Im Jahr 2007 gab es eine Reform des Wohnungsrechts. Diese beinhaltete vor allem den Fortschritt, dass statt der freiwilligen Gerichtsbarkeit nun die Regelungen der Zivilprozessordnung in Wohnungsrechtsfragen gelten. Das bedeutet für Sie als Wohnungseigentümer oder Wohnungskäufer, dass Sie rechtlich besser geschützt sind. Darüber hinaus ist seit 2018 eine neue Reform im Gespräch, die es zum Ziel hat, das Wohnungseigentumsrecht mit dem Mietrecht zu harmonisieren. So sollen Sie als Wohnungseigentümer besser in der Lage sein, über wichtige Themen wie Barrierefreiheit, Sanierung, Elektromobilität und Einbruchsschutz zu entscheiden. Allerdings stehen weitere Entscheidungen seitens der Politik noch aus.

Tipp: Informieren Sie sich schon vor dem Kauf einer Immobilie, wie die Aufteilung in Wohnungseigentum, Sondereigentum und gemeinschaftliches Eigentum aussieht.

Wichtige Fragen zum Wohnungseigentumsgesetz

Zunächst einmal sollten Sie wissen, dass das Gesetz Ihnen vorschreibt, einen Verwalter zu bestellen, wenn es sich um geteiltes Eigentum handelt. Dieser beruft regelmäßige Wohnungseigentümerversammlungen ein und sorgt für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen. Er hat sowohl kaufmännische als auch rechtliche, organisatorische und technische Aufgaben. Informationen dazu finden Sie unter anderem beim Dachverband Deutscher Immobilienverwalter.

Wenn Sie als Wohnungseigentümer in einer Wohngemeinschaft Sanierungsmaßnahmen vornehmen möchten, Sie einen Teil der Wohnung oder die ganze Wohnung veräußern möchten oder sicherstellen wollen, dass Ihr Brandschutz auf dem neuesten Stand ist, brauchen Sie die Unterstützung des Verwalters. Dieser kann auch ehrenamtlich arbeiten. Aber meistens ist es sinnvoll, einen Profi oder eine Verwaltungsagentur mit der recht komplizierten Aufgabe zu betreuen.

Die Kommunikation unter allen Eigentümern und Mietern einer Wohngemeinschaft ist ebenfalls Aufgabengebiet des Verwalters. Er sorgt für Transparenz und Gerechtigkeit und sollte stets unparteiisch bleiben. Wenn technische Aufgaben rund um die Instandhaltung der Immobilie anfallen, gibt normalerweise der Verwalter den Auftrag an eine entsprechende Firma.

Miteigentum / Miteigentumsanteil - Eigentümergemeinschaften ; Erklärung, DefinitionHäufige Fragen innerhalb einer Wohngemeinschaft betreffen das Gemeinschaftseigentum, also zum Beispiel den Garten. Prinzipiell steht im WEG, dass jeder Wohnungseigentümer Zugang zum Eigentum der Gemeinschaft hat. In manchen Fällen gibt es aber ein Sondernutzungsrecht für den Garten, für die Terrasse oder für Garagenstellplätze. Auch Abstellräume wie der Keller sollten in der Teilungserklärung deutlich bestimmten Nutzern zugeordnet sein, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Auch bei Fenstern und Türen ist nicht immer eindeutig, wer die Verantwortung trägt. Laut WEG sind Fenster Gemeinschaftseigentum. Wenn Reparaturkosten oder Sanierungskosten anfallen, sind diese von der Gemeinschaft zu tragen. Das Gleiche gilt meistens für gemeinschaftlich genutzte Türen. Fragen Sie im Zweifelsfall beim Verwalter nach!

Fazit: Wichtig für alle Besitzer einer Eigentumswohnung

Für Sie als Besitzer einer Wohnung und damit Mitglied einer Wohngemeinschaft ist das Wohnungseigentümergesetz eine wichtige rechtliche Vorlage. Es erklärt Ihnen wichtige Sachverhalte zur Wohnung und zu den Eigentumsverhältnissen auf der Immobilie. Besonders für gemeinschaftlich genutzte Teile der Wohnanlage spielt das WEG eine große Rolle. Als Teil einer Eigentümergemeinschaft haben Sie Rechte und Pflichten, weshalb Sie das WEG aufmerksam studieren sollten.

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