Möblierte Wohnung vermieten – Das ist zu beachten

Möblierte Wohnung vermieten – Das ist zu beachten

Die deutschen Städte sind überfüllt und es herrscht Wohnungsknappheit. Das liegt vor allem an den jungen Arbeitern und Studenten, die in Massen in die Großstädte strömen. Für Investoren ist dies ein lukratives Geschäft, das langfristig passives Einkommen generieren kann. Um den Profit zu steigern, bietet es sich an, Wohnungen möbliert zu vermieten. Diese sind heiß begehrt und rechtfertigen eine höhere Miete. Im folgenden Artikel möchten wir Ihnen einen groben Überblick über das Thema geben.

Mehr Aufwand, aber auch mehr Miete

Mietwohnungen sind vor allem bei jungen Menschen beliebt. Sie werden in der Regel kurzfristig zu einem Studium zugelassen oder ziehen in Großstädte mit der Hoffnung auf eine Festanstellung. Die Mietwohnungen stellen häufig nur einen Zwischenstopp dar, denn die Zahl der gebauten Einfamilienhäuser ist in den letzten Jahren beständig angestiegen. Dementsprechend sind die Menschen selten bereit, die Übergangslösung mit teuren Möbeln auszustatten. Hinzukommt, dass die Möblierung eines Appartements viel Geld kostet und nur wenige Studenten oder Berufseinsteiger können sich diese Ausgaben leisten. Aus diesem Grund sind möblierte Wohnungen stark im Trend und äußerst attraktiv.

Für den Besitzer bedeutet dies eine Wertsteigerung. Denn rechtlich gesehen hat der Eigentümer das Recht, den Mietpreis zu erhöhen, wenn er Möbelstücke zur Verfügung stellt. Schließlich muss sich dieser die Mühe machen, das Mobiliar auszusuchen, zu kaufen und zu montieren. Dies ist eine Dienstleistung. Darüber hinaus vermietet der Besitzer in diesem Sinne auch die Möbel und nimmt Gebrauchsspuren in Kauf.

Möbel statt Mietpreisbremse

Seit 2020 ist die Mietpreisbremsen in Ballungszentren gültig. Die staatliche Bestimmung legt eine Norm für die Mietpreise fest. Das bedeutet, dass eine Obergrenze existiert und die Miete innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 20 Prozent steigen darf. Durch diese Regelung werden die Mieter geschützt, den Vermietern geht jedoch viel Gewinn durch die Lappen. Um der neuen Bestimmung zu umgehen, können die Wohnungsbesitzer allerdings auf möblierte Appartements setzen. Diese sind von der Mietpreisbremse zwar nicht ausgeschlossen, doch ein Mietzuschlag lässt sich dadurch zweifelsohne rechtfertigen. Im Internet gibt es zahlreiche Rechner, welche den möglichen Zuschlag kalkulieren. Eine andere Möglichkeit besteht darin, eine passende Vergleichsmiete heranzuziehen und mit dem Möblierungszuschlag und zusätzlichen 10 Prozent zu verrechnen. So erhalten Sie die Miete, die maximal verlangt werden kann. Doch Achtung! Beim Mietvertrag von möblierten Appartements müssen besondere Regeln eingehalten werden.

Wann gilt eine Wohnung als möbliert?

Wann eine Wohnung als möbliert eingestuft werden kann, ist im deutschen Recht nicht klar definiert. Generell geht man allerdings davon aus, dass eine Teilmöblierung des Appartments ausreicht, um den Möblierungszuschlag zu rechtfertigen. Das heißt, dass nur rund 55 Prozent der notwendigen Möbelstücke für den Haushalt vorhanden sein müssen. Dazu zählen unter anderem:

  • Mobiliar des Schlafzimmers: Bett, Kleiderschrank, Beistelltische etc.
  • Mobiliar der Küche: Esstisch, Regale etc.
  • Mobiliar des Wohnraums: Sofa, Sessel, Kommoden etc.
  • Weiteres Mobiliar: Teppiche, Lampen, Vorhänge, Waschmaschine und Co.

Möblierung von der Steuer absetzen

Vermieter, die ihren Besitz mit Möbeln ausstatten, profitieren von Steuervorteilen. Egal ob Tisch, Bett oder Teppich – die Möbelstücke und deren Reparaturen lassen sich ohne Probleme von der Steuer absetzen. Mobiliar, welches die Grenze von 800 Euro nicht überschreitet, kann noch im selben Jahr als Werbungskosten beim Finanzamt verbucht werden. In der Regel wird die volle Höhe der Kosten abgeschrieben. Möbelstücke, die über diese Grenze hinausgehen, können linear beanstandet werden. Das bedeutet, dass der Zeitraum der Absetzung über die voraussichtliche Lebensdauer der Möbelstücke erfolgt. Geht man also beispielsweise davon aus, dass der Wohnzimmerschrank zehn Jahre übersteht, werden Vermieter ihre Kosten nach dem Ablauf dieser Zeit wiedererstattet bekommen haben. Das Finanzamt orientiert sich bei der Einstufung der Nutzungsdauer an der AfA-Tabelle.

Weiterhin können auch die Kosten für Handwerker beim Finanzamt eingereicht werden. Schäden und starke Gebrauchsspuren können somit auch steuerlich abgesetzt werden. Für weitere Informationen rund um das Thema Mietwohnungen können Sie die Website von vermieten.wiki besuchen.

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