Gemarkung

Gemarkung, Erklärung & Beispiel, Flurkarte

Als Gemarkung bezeichnet man eine zusammenhängende Fläche aus mehreren, nebeneinander liegenden Fluren einer Gemeinde oder Stadt. Diese Flure werden dann nochmals in Flurstücke unterteilt und nummeriert. Eine Gemarkung entspricht oft der Fläche eines Gemeindebezirks. In größeren Städten oft der eines Stadtteils und sind auch nach diesem benannt.

Somit stellt eine Gemarkung ein Flächenmaß dar. Der Begriff wird im Liegenschaftskataster und gleichzeitig auch im Grundbuch verwendet. Deutschlands gesamte Fläche ist in Flurstücke unterteilt. Sie stellen im Liegenschaftskataster die kleinste Einheit dar. Mehrere Flurstücke bilden dann eine Flur und mehrere Flure wiederum stellen eine Gemarkung dar.

Die Bezeichnung stammt bereits aus dem Mittelalter (Markung) und bedeutete damals Grenze. Damit wurde früher ein bestimmtes zusammengehöriges Gebiet bezeichnet, das dann eine Siedlung oder Gemeinde bildete. Später wurde das Liegenschaftskataster eingeführt und die Gemarkungen wurden hierhin übernommen und in Flure und Flurstücke unterteilt. Dabei wurden die Flure mit Nummern versehen. Innerhalb dieses Flures erhielten dann die einzelnen Flurstücke wiederum eine Nummer. In jeder Gemarkung gibt es daher jeden Flur nur einmal. Beispiel: Berlin, Gemarkung Charlottenburg, Flur 4, Flurstück 1369.

Grenzstein, Grenze GemarkungDie Gemarkungen blieben über Jahrhunderte unverändert. Jedoch änderten sich im Laufe der Zeit die gesellschaftlichen Bedingungen und damit auch die Verwaltungsgrenzen. Bei einer Gemarkung handelt es sich daher heute nicht mehr um eine Gemeindegrenze, denn sie ist kein eigener Verwaltungsbezirk. Jedoch entsprechen die Grenzen von Gemeinden oder Stadtteilen heute noch oft der Fläche der Gemarkung.

Heute wird der Begriff hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Liegenschaftskataster und dem Grundbuch verwendet.

Tipp, siehe Artikel zum Katasteramt im Lexikon
Tipp, siehe Artikel zum Katasteramt im Lexikon

Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis nach der Grundbuchordnung. Es enthält Informationen über Gemarkungen, Flurstücke, und Grundstücksgrenzen. Es führt alle Daten über die genaue Vermessung des Grundstücks, die Nutzungsart, die Bebauung und die Geländeform. Ebenfalls enthält es Daten der Bodenschätzung sowie der Eigentümer und gegebenenfalls Erbbauberechtigten.

Die Einführung des Liegenschaftskatasters erfolgte ursprünglich aus steuerlichen Aspekten. Aufgrund der Bedeutung der Landwirtschaft wurden die Grundsteuern früher auf der Basis von Landvermessungen erhoben.

Im Vergleich zum Liegenschaftskataster regelt das Grundbuch die Eigentums- und Rechtsverhältnisse eines Grundstücks. In Abteilung I werden die Grundstücke mit der Lagebezeichnung aus dem Liegenschaftskataster bezeichnet. Die Lage wird in der Überschrift mit „Gemarkung, Flur und Flurstück“ genau beschrieben. Nach der Grundbuchordnung müssen Grundstücke nach dem Liegenschaftskataster benannt werden.

Somit dokumentiert das Liegenschaftskataster in Verbindung mit dem Grundbuch die tatsächliche und rechtliche Situation der Grundstücke.

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