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Grundflächenzahl (GRZ) – Baugrenze

Die Grundflächenzahl oder GRZ ist ein Baunutzmaß, das in keinem Bebauungsplan fehlen darf. Die GRZ gibt die Quadratmeterzahl der zulässigen Bebauung eines Grundstückes an. Bei einer GRZ von beispielsweise 0,4 dürfen von einem 1000 Quadratmeter großen Grundstück 400 Quadratmeter bebaut werden. Bei Garagenbauten dürfen noch weitere 50% eines 1000 Quadratmeter großen Grundstückes bebaut werden, also insgesamt 600 Quadratmeter. Die absolute Baugrenze liegt bei einer Grundstücksbebauung von 80%. Eine Gemeinde muss sich bei bestimmten Baugebieten (siehe Baugebiete in diesem Glossar) an die zulässigen Höchstmaße halten. Die Baugrenze oder das Höchstmaß der Bebauung eines Grundstückes muss hinsichtlich Breite, Länge und Höhe (siehe Geschoßflächenzahl/GFZ in diesem Glossar) eingehalten werden. Eine übermäßige Grundstücksbebauung überschreitet die vorgeschriebene Baugrenze und ist unzulässig. Das sind bei Kleinsiedlungsgebieten eine GRZ von 0,2 und in Kerngebieten eine GRZ von 1,0. Bei allgemeinen Wohngebieten ist eine Grundflächenzahl von 0,4, bei besonderen Wohngebieten und Dorfgebieten von 0,6 und bei Gewerbegebieten von bis zu 0,8 statthaft. Von der Grundstücksgrundfläche ist die zu bebauende Grundstücksfläche zu unterscheiden. Die Grundflächenzahl kann beispielsweise als Dezimalbruch 0,4 oder als GRZ 0,4 in Kurzform dargestellt und verwendet werden. Die GRZ kann auch als Maß für die zulässige Grundfläche beispielsweise als GR=400 dargestellt werden.

    

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