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Geschoßflächenzahl GFZ

Eine Geschoßflächenzahl ist eine von verschieden angelegten Satzungen zur Maßbestimmung einer erlaubten baulichen Nutzungsdichte im Verhältnis zur Grundstücksgröße im Rahmen eines Bebauungsplanes (siehe Bebauungsplan in diesem Glossar)  Die Geschoßflächenzahl oder auch GFZ stellt ein Verhältnis zwischen der Anzahl der Geschoßflächen eines zu errichtenden Gebäudes und der Größe des Grundstückes dar, auf dem das Gebäude errichtet werden soll. Die Geschoßfläche wird nach den Außenmaßen der Geschosse berechnet. Beträgt die Geschoßflächenzahl 1,2 , können  auf einem 1000 Quadratmeter großen Grundstück 1200 Quadratmeter Geschoßfläche gebaut werden. Die Geschoßflächenzahl schwankt zwischen 0,4 (Kleinsiedlungsgebiet) und 3,0 (Kerngebiet). Das zugelassene Höchstmaß beträgt 1,2 (GFZ). Die Geschoßfläche kann auch in einer Zahl von beispielsweise 1.200 = 1,2 (GFZ) dargestellt werden. Geschoßflächenzahlen finden auch im Flächennutzungsplan Verwendung (siehe Flächennutzungsplan in diesem Glossar).

    

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