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Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze ist das oberste Limit, über das eine weitere Belastung des Objektes oder Gebäudes, kurz Pfandobjekt genannt, nicht belastet werden darf. In der Regel erfolgt eine Beleihung bis zu einer Obergrenze von cirka 70% des tatsächlichen Wertes des Gebäudes. Eine Beleihung darf zumindest nicht den tatsächlichen Wert von Bausubstanz und Grundstück übersteigen. Der Beleihungswert darf nicht überschritten werden und sollte in der Regel nicht voll ausgenutzt werden (siehe Beleihungswert in diesem Glossar). Die reale Liquidität des Schuldners sollte gewahrt bleiben, weshalb unrealistische Überschreitungen des Beleihungswertes von Seiten der Bank vermieden werden sollten.

    

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