Die sogenannte Reallast geht bis ins Mittelalter zurück. Ähnlich wie eine Hypothek, besteht sie darin, dass ein Gläubiger wiederkehrende Leistungen aus einem Grundstück verlangen darf. Diese müssen nicht unbedingt finanzieller Natur sein. Die Reallast erfordert einen Eintrag im Grundbuch und kann sich dementsprechend negativ auf den Wert einer Immobilie auswirken. Hier erfahren Sie, welches die …