Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Wohnhäuser an das öffentliche (Ab-)Wasser- und Stromnetz angeschlossen werden. Das gilt für Bestandshäuser ebenso wie für Neubauten. Diese Regelung ist mit zusätzlichen Kosten für die Bauherren verbunden. Diese Höhe der Hausanschlusskosten ist allerdings nicht allgemeingültig festgelegt, sondern unterscheidet sich regional. Durch einige Methoden ist es möglich, die Hausanschlusskosten möglichst gering …