Im Grundbuch ist festgelegt, ob ein Grundstück einer Dienstbarkeit unterliegt. Diese gibt an, ob Drittnutzer Rechte über das Grundstück haben, die sie gegenüber dem Grundstückseigentümer geltend machen können. Es gibt drei Arten von Dienstbarkeiten im Bezug auf ein Grundstück, die nur dann rechtsgültig sind, wenn sie im Grundbuch eingetragen sind. Dazu gehören die Grunddienstbarkeit, die …
Dauerwohnrecht
Das sogenannte Dauerwohnrecht ist eine besondere Form des Wohnrechts. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten: Persönliche Dienstbarkeit: Diese schwächere Form des Dauerwohnrechts ist nicht übertragbar oder vererbbar. Dies ist im BGB §1093 festgelegt. Das Dauernutzungsrecht/Dauerwohnrecht ist veräußerlich und vererbbar. Der Inhaber dieses Rechts darf die Wohnung auf jegliche Art nutzen. Dazu zählt neben dem Eigenbedarf vor …