Miteigentum

Miteigentum / Miteigentumsanteil - Eigentümergemeinschaften ; Erklärung, Definition

Die Begriffe Miteigentum / Miteigentumsanteil (MEA) erklärt Da im Bürgerlichen Gesetzbuch kein Eigentum an Gebäuden oder Wohnungen vorgesehen ist, springt der Miteigentumsanteil ein. Nur so ist es möglich, in Form von Sondereigentum eine zu vermietende Mietwohnung zu besitzen. Es handelt sich um einen Bruchteil am gemeinsamen Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier erfahren Sie mehr zu den …