Kein Bestellerprinzip beim Immobilienkauf!

Kein Bestellerprinzip beim Immobilienkauf!

Nach der Gesetzesreform für Mieter und Vermieter vor einigen Jahren, bei der die Bundesregierung das Bestellerprinzip eingeführt hat, gelten beim Kauf oder Verkauf von Immobilien jetzt andere Regelungen. Anders als bei der Miete von Immobilien, bezahlen beide Vertragsparteien zukünftig anteilig die Dienstleistung des Maklers. Mit dieser neuen Regelung werden die Lasten durch die Maklerprovision nun …