Bis zum Jahr 2001 war die sogenannte Abstandszahlung ein rechtlich gültiges Mittel, um einen Mieter durch einmalige Zahlung dazu zu bewegen, seine Wohnung schneller zu verlassen. Das Mietrechtsreformgesetz, das am 1. September 2001 in Kraft getreten ist, verbietet eine Abstandszahlung jedoch. Hier erfahren Sie, was diese Art der Zahlung ausgemacht hat und welche Alternativen es …