Nebenkostenabrechnung prüfen – dies sind die häufigsten Fehler in der Nebenkostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung prüfen – dies sind die häufigsten Fehler in der Nebenkostenabrechnung

Ob Apartment, Maisonette, Penthouse, Einfamilien- oder Reihenhaus: Überall fallen Nebenkosten an. Wer zur Miete wohnt, erhält in der Regel einen Mietvertrag mit festgelegten Betriebskosten, die er monatlich im Voraus bezahlen muss. Einmal im Jahr sind Vermieter dazu verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen, in der alle Kosten exakt aufgelistet und für den Mieter nachvollziehbar dargestellt werden. Häufig gibt es allerdings Unstimmigkeiten, die Konfliktpotenzial mit sich bringen. So verlangen viele Vermieter eine Nachzahlung und Mieter sind verwundert über die hohen Kosten. Welche Betriebskosten es gibt und was die häufigsten Fehler in der Nebenkostenabrechnung sind, erklären wir hier.

Von Wasser bis Heizung – diese Nebenkosten dürfen abgerechnet werden

Die Betriebskosten werden in der Regel in kalte und warme Nebenkosten unterschieden. Während Letztere die Kosten für Heizung und Warmwasser beinhalten, umfassen kalte Betriebskosten unter anderem Grundsteuern, Haus- und Straßenreinigung, Schornsteinfeger sowie Müllentsorgung. Auch Kosten für die Gartenpflege, Versicherungen, Aufzug, Ungezieferbekämpfung und Strom für Treppenhäuser und Keller gehören zu den Nebenkosten und dürfen vom Vermieter umgelegt werden. Daneben gibt es allerdings auch viele Kosten, die Mietern nicht als Betriebskosten aufgelistet werden dürfen. Hierzu zählen unter anderem Kreditzinsen, Kosten für Instandhaltungsarbeiten, Rechtschutzversicherungen sowie auch Anteile für leerstehende Wohnungen.

Was sind die häufigsten Fehler in der Abrechnung der Betriebskosten?

Viele Mieter erwartet mit ihrer jährlichen Betriebskostenabrechnung eine unangenehme Überraschung – denn häufig enthält diese unerklärliche hohe Nachzahlungen. Doch viele Abrechnungen weisen grundlegende Fehler auf, sodass Mieter diese unbedingt prüfen lassen sollten. In vielen Fällen halten Vermieter die Fristen nicht ein: In der Regel muss die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum erstellt und dem Mieter übermittelt werden, andernfalls wird sie unwirksam. Des Weiteren müssen Vermieter den Umlageschlüssel angeben und sämtliche Rechenwege offenlegen. Auch bei hohen Heizkostennachzahlungen sollten Mieter aufmerksam sein und auf Fehler kontrollieren lassen. Häufig versuchen Vermieter, bestimmte Reparaturkosten oder Kosten für nicht bewohnte Mieteinheiten auf den Mieter umzulegen. Zudem dürfen nur Kosten abgerechnet werden, die im Vorfeld im Mietvertrag vereinbart wurden. Unregelmäßige Kosten wie Verwaltungs- oder Reparaturkosten haben Mieter nicht zu tragen. Und falls sich im Mietgebäude Gewerberäume befinden, müssen die Nebenkosten hierfür gesondert abgerechnet werden, da sie die Kosten der Mieter steigen lassen würden.

Was können Mieter bei fehlerhaften Betriebskostenabrechnungen tun?

Wer seine Nebenkostenabrechnung geprüft hat und feststellt, dass diese fehlerhaft ist, kann Folgendes tun: Zum einen können Mieter einen schriftlichen Widerspruch einlegen, die eine konkrete Angabe und Begründung des Fehlers enthält. Insgesamt hat man für einen Widerspruch eine Frist von einem Jahr nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung. Zum anderen sollten Nachzahlungen zunächst nur unter Vorbehalt geleistet werden, die bei falschen Betriebskostenabrechnungen im Nachhinein zurückverlangt werden können.

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