Kein Bestellerprinzip beim Immobilienkauf!

Kein Bestellerprinzip beim Immobilienkauf!

Nach der Gesetzesreform für Mieter und Vermieter vor einigen Jahren, bei der die Bundesregierung das Bestellerprinzip eingeführt hat, gelten beim Kauf oder Verkauf von Immobilien jetzt andere Regelungen. Anders als bei der Miete von Immobilien, bezahlen beide Vertragsparteien zukünftig anteilig die Dienstleistung des Maklers.

Mit dieser neuen Regelung werden die Lasten durch die Maklerprovision nun gerecht auf beide Vertragsparteien aufgeteilt. Denn zukünftig müssen nun nicht mehr die Käufer allein die Maklerprovision bezahlen, sondern beide Vertragsparteien. Die neue Regelung stellt den besten Kompromiss für alle Beteiligten dar.

Wer bezahlte bisher den Immobilienmakler?

Schon vor der Gesetzesnovellierung auf Bundesebene 2020 wurden die Maklerkosten in mehreren Bundesländern bereits zwischen Käufern und Verkäufern aufgeteilt, auch wenn dafür keine verbindliche Regelung bestand. In fünf Bundesländern mussten bisher die Käufer die Kosten für den Immobilienmakler allein bezahlen.

Bis 2015 mussten Mieter bei Abschluss eines Mietvertrages die Maklercourtage bezahlen. Dann führte die Bundesregierung bei Mietverträgen das sogenannte „Bestellerprinzip“ ein. Seitdem muss immer derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt – in den meisten Fällen ist das der Vermieter.

Bei Immobilienkäufen hat sich die Bundesregierung eine andere Regelung überlegt. Anders als bei Mieten, bei denen immer eine Partei den Makler bezahlen muss, müssen in ganz Deutschland ab 2021 nun beide Vertragsparteien jeweils die Hälfte der Maklercourtage tragen. Dabei schließt das Gesetz ausdrücklich aus, dass der Käufer eine Immobilie für die komplette Maklercourtage freiwillig aufkommen darf. Lediglich der Verkäufer einer Immobilie darf auf Wunsch die Maklercourtage vollständig übernehmen.

Was sind die Vorteile der neuen Regelung?

Diese Regelung hat für alle Beteiligten große Vorteile. Denn anders als viele Verkäufer jetzt befürchten, müssen sie nicht mit großen Einbußen beim Verkauf ihrer Immobilie rechnen. Denn auch sie profitieren von der neuen Regelung – genauso wie die Käufer und die Makler.

Denn als Verkäufer ist nun die Gefahr gebannt, dass doch noch eine ähnliche Regelung wie bei Mietverträgen verabschiedet wird. Viel wichtiger ist aber, dass die Erfahrung von Mietverträgen zeigt, wie viel lukrativer ein Verkauf über einen professionellen Immobilienmakler ist. Denn dieser kann mit seiner Expertise die Immobilien kurzfristig den richtigen Käufern anbieten. Das verringert die Zeit der Immobilie am Markt, was den Verkaufswert erhöht. Denn eine Immobilie, die lange angeboten wird, sinkt schnell im Preis.

Käufer profitieren von der Regelung, weil sie sich mit den Verkäufern der Immobilie die Kosten für den Makler teilen können. Der Kern seiner Dienstleistung ist, den richtigen Käufern und Verkäufer zusammenzubringen, damit beide Vertragsparteien das für sie bestmöglich Geschäft abschließen können. Damit profitieren nicht nur Verkäufer, sondern auch die Käufer von Immobilien von der Dienstleistung der Immobilienmakler.

Immobilienkäufer müssen sich keine Sorgen machen, dass Verkäufer nun einfach ihren Anteil der Maklercourtage auf den Kaufpreis aufschlagen. Denn dies würde den Verkaufspreis erhöhen, was die Bereitschaft der Käufer reduziert, den Preis auch zu bezahlen. Ein seriöser Immobilienmakler berät den Verkäufer und macht diesen darauf aufmerksam. Wenn die Maklerkosten auf den Verkaufspreis aufgeschlagen werden, dann sinkt das Preis-/Leistungsverhältnis der Immobilie und schmälert die Verkaufsaussichten.

Auch Immobilienmakler profitieren von dieser Regelung. Denn sie können weiterhin mit einer stabilen Auftragslage rechnen – anders als bei Mietverträgen, wo viele Aufträge durch das Bestellerprinzip weggefallen sind.

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