Brandschutzkonzept: Wer braucht es?

Brandschutzkonzept - Wer braucht ein Konzept für den Brandschutz?

Brände werden heutzutage besonders häufig durch Überhitzungen, Fehler in elektrischen Installationen oder menschliches Fehlverhalten verursacht. Es reichen dabei bereits kleinste unglückliche Umstände aus, um Schäden in Millionenhöhe nach sich zu ziehen, Leben zu gefährden und den finanziellen Ruin eines Unternehmens zu besiegeln.

Auf ein sorgfältig erstelltes und umfassendes Brandschutzkonzept sollte aus diesem Grund auf keinen Fall verzichtet werden. Dieses kann beispielsweise spezielle Brandschutzfenster vorsehen. In welchen Fällen das Gesetz ein Brandschutzkonzept vorschreibt und wer ein solches erstellt, erklärt der folgende Beitrag.

Brandschutzkonzept – Was ist das überhaupt?

Ein Brandschutzkonzept ergibt sich aus sämtlichen organisatorischen, technischen und baulichen Maßnahmen, die nötig sind, um die Entstehung und die Ausbreitung von Bränden zu verhindern. Daneben ermöglichen es professionelle Brandschutzkonzepte, Personen im Notfall ohne vermeidbare Hindernisse zu retten.

Demnach wird mit einem Brandschutzkonzept das Ziel verfolgt, das Brandrisiko auf einem möglichst geringen Niveau zu halten und den Schaden im Ernstfall zu minimieren. Es kommt dabei stets darauf an, dass das Konzept auf die Nutzung und das jeweilige Gebäude selbst individuell angepasst ist – ansonsten können die einzelnen Maßnahmen ihren Zweck kaum erfüllen.

Daneben bildet das Brandschutzkonzept die Basis der Einhaltung der Brandschutzordnung. Diese ist als eine Anleitung zu verstehen, die vorgibt, wie Brände zu verhüten sind und welches Verhalten im Brandfall das richtige ist. In einigen Gebäuden muss die Brandschutzordnung außerdem in bestimmten Bereichen ausgehängt werden.

Wann besteht die Pflicht für ein Brandschutzkonzept?

Es existieren verschiedene gesetzliche Verordnungen, welche die Grundlagen der Brandschutzkonzepte bilden.

Brandschutzkonzepte sind grundsätzlich immer vorgeschrieben, wenn es sich um Gebäude, die von den herkömmlichen baurechtlichen Anforderungen abweichen, oder Sonderbauten handelt. Verkaufsräume, die eine bestimmte Mindestfläche aufweisen, Bürobauten, Krankenhäuser und sämtliche Hochhäuser gehören unter anderem zu der Kategorie der Sonderbauten.

Die entsprechende Landesbauordnung regelt daneben, in welchen Fällen ein Brandschutzkonzept für anderweitige Gebäude nötig ist. Ein Brandschutzkonzept kann jedoch auch durch Versicherungen vorgeschrieben werden.

Die Inhalte eines Brandschutzkonzeptes

Brandschutzkonzepte folgen in der Regel stets einem ähnlichen Aufbau. Die Beschreibung des jeweiligen Gebäudes findet sich so in der Einleitung. Genannt werden dabei die Nutzungen, Abmessungen und verwendeten Materialien.

Danach folgt die baurechtliche Einordnung, welche beispielsweise die Dokumentation von Abweichungen beinhaltet, die genehmigungspflichtig sind. Abgeschlossen wird das Brandschutzkonzept mit den organisatorischen, anlagetechnischen und baulichen Maßnahmen des Brandschutzes.

Durch die spezifischen Vorgaben der einzelnen Bundesländer können sich hinsichtlich dieser Gliederung jedoch auch Unterschiede ergeben.

Die Erstellung und Prüfung von Brandschutzkonzepten

Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes muss zwingend durch einen Fachplaner erfolgen. Dabei wird durch das jeweilige Bundesland geregelt, welche Personen als Fachplaner zu verstehen sind. In der Regel müssen diese jedoch nicht nur eine bestimmte Ausbildung vorweisen können, sondern außerdem im Bereich des Brandschutzes über praktische Erfahrungen verfügen. Brandschutzkonzepte dürfen im Bundesland NRW so etwa ausschließlich durch staatlich anerkannte Sachverständige erstellt werden.

In regelmäßigen Abständen müssen Brandschutzkonzepte jedoch auch überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, da sich die Gebäude und ihre Nutzung im Laufe der Zeit durchaus verändern können. Zugelassene Sachverständige übernehmen so etwa die Prüfung des Brandschutzkonzeptes vor der ersten Nutzung eines Neubaus. Wiederkehrende Prüfungen sind jedoch auch in der Folgezeit nötig. Eine ordnungsgemäße Umsetzung des Brandschutzkonzeptes wird dann durch die zuständigen Bauaufsichtsbehörden überprüft.

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