Beleihungsgrenze
Der sogenannte Beleihungswert bezeichnet den Wiederverkaufswert eines Gebäudes. Dabei gibt es als oberstes Limit eine Beleihungsgrenze, die meistens 60% des tatsächlichen Wertes der Immobilie beträgt. Es ist nicht möglich, das Gebäude mit mehr als der Beleihungsgrenze zu belasten. Wichtig ist auch, dass die Beleihung den tatsächlichen Wert der Bausubstanz und dem Grundstück nicht übersteigen darf. …