Abriss und Frei machen von Grundstücken für den Neubau

Abriss und Frei machen von Grundstücken für den Neubau

Abriss eines Hauses und Vorbereitung für Neubau – wichtige Punkte beachten

Abriss und Frei machen von Grundstücken für den NeubauBei der aktuellen Situation auf dem Immobilienmarkt mit großer Nachfrage und zu geringem Angebot an Grundstücken und Immobilien ist es sehr lukrativ, eine bereits bestehende Immobilie / Haus zu kaufen und vor einem Neubau abzureißen. Das ist auch unabhängig von der aktuellen Marktlage immer eine bedenkenswerte Option. Aber auch der Abriss eines Hauses erfordert eine umfangreiche Planung und Abwägung aller Vor- und Nachteile.

Frage der Rentabilität prüfen

Für den Abriss eines Hauses auf einem bebauten Grundstück entstehen natürlich Abrisskosten. Hier muss man ungefähr eine Summe von 20 bis 30.000 Euro kalkulieren. Abrisskosten zählen dabei als Baunebenkosten. Zur Finanzierung kann somit auch ein Baukredit mit genutzt werden. Dann sind auch die Zinsen, die man für die Kosten des Abrisses eines Hauses bezahlen muss, geringer, als wenn ein regulärer Bankkredit eingesetzt werden muss. Für Abrissarbeiten in Berlin und Brandenburg sollte auf jeden Fall ein professionelles Abrissunternehmen beauftragt werden, das auch alle umweltrechtlichen und technischen Vorgaben kennt und sicher beherrscht. Ob sich der Abriss eines Hauses wirtschaftlich lohnt, lässt sich anhand einer Faustformel berechnen. Wenn es günstiger ist, ein Grundstück mit Haus zu kaufen und das vorhandene Haus abzureißen, als ein unbebautes Grundstück für einen Neubau zu kaufen – dann ist die Rentabilität gegeben. Rechtlich ist der Abriss eines Hauses meist unproblematisch. In der Regel ist dafür keine Baugenehmigung erforderlich. Es reicht, wenn die zuständige Baubehörde vom Abriss rechtzeitig vorher in Kenntnis gesetzt wird. Es sollte aber vorher mit der Baubehörde die individuelle rechtliche Situation vor Ort geklärt werden. Wenn einem das Schreiben der Baubehörde, dass der Abriss zulässig ist, vorliegt, ist man rechtlich auf der sicheren Seite.

Freies Grundstück erster Schritt – Neubau rechtlich prüfen

Wenn der Abriss des alten Hauses abgeschlossen ist und auch die Reste wie Bauschutt und Sondermüll sowie Bauabfälle ordnungsgemäß und entsprechend dem geltenden Umweltrecht fachgerecht entsorgt wurde, kann das Grundstück nach gründlicher Reinigung auch als frei gelten und eine Neubebauung in Planung genommen werden. Bei der Neubauplanung kann es allerdings rechtliche Auflagen geben. Wenn es für das betreffende Grundstück einen Bebauungsplan gibt, muss dieser bei einem Neubau rechtskonform befolgt werden. Sollte es keinen Bebauungsplan geben, gilt die entsprechende Regelung im Baugesetzbuch, nach der ein Neubau sich auch entsprechend in die bereits bestehende Bebauung einfügen muss. Auf jeden Fall muss ein nach Abriss freies Grundstück vor dem Neubau mit einer Baugenehmigung für den Neubau versehen werden. Wenn noch Fundamente und Kellerräume vorhanden sind, ist die Frage, ob diese für den Neubau genutzt werden können oder aber zum Abriss dazugehören und erst einmal entfernt werden müssen. Die Dauer eins Hausabrisses ist nicht genau zu beziffern. Das kommt auf den Einzelfall an. Ein professionelles Abrissunternehmen wird hier sicher einen ambitionierten Zeitplan aufstellen und diesen auch termintreu einzuhalten versuchen. Allerdings kann es immer bei einem Altbau Abriss Unwägbarkeiten geben. Das betrifft vor allem auch die Belastung des Bodens und des Gebäudes mit Schadstoffen wie Asbest oder Sondermüll im Erdreich. Hier muss dann zunächst eine fachgerechte Entsorgung und Sanierung auch des Erdreiches erfolgen, bevor ein Neubau starten kann. Auch diese Arbeiten kann nur ein professionelles Abrissunternehmen, das sich auch mit der fachgerechten Entsorgung des Sondermülls und der Beseitigung der Altlasten auskennt. Somit ist auch die Arbeitssicherheit beim Abriss jederzeit gewährleistet, wenn Profis am Werk sind. In bestimmten Fällen kann auch eine Sanierung oder ein Teilabriss des alten Gebäudes infrage kommen, wenn zum Beispiel auch ein Interesse an der Bausubstanz aus emotionalen Gründen besteht oder Denkmalschutzgründe dagegen sprechen.

Mehr erfahren? Hier weiterlesen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert