Bereitstellungszinsen
Bereitstellungszinsen fallen an, wenn das Baudarlehen nicht in der vereinbarten Zeit für das Bauvorhaben abgerufen und verwendet wird. Sie werden durch das Geldinstitut erhoben, das den Baukredit bewilligt hat. Bereitstellungszinsen gelten als Finanzierungsnebenkosten. Die Kulanzzeitfristen sind von Geldinstitut zu Geldinstitut unterschiedlich. Manche Kreditgeber verlangen bereits einen Monat nach Überschreitung der eigentlichen Inanspruchnahme des Baukredites Zinsen, ...