Eigentümergemeinschaft
Eine Eigentümergemeinschaft existiert zumeist in einem Mehrfamilienhaus. Die Eigentümergemeinschaft hat Rechte und Pflichten, die sich außerhalb des reinen Wohneigentums, also der Eigentumswohnung bemerkbar machen. Das Teileigentum, Bruchteilseigentum und Sondereigentum gehört allen Wohnungseigentümern (siehe Teileigentum, Bruchteilseigentum, Sondereigentum, Eigentumswohnung in diesem Glossar). Die Gemeinschaft der Eigentümer ist verpflichtet, neben den Wohnungsnebenkosten anteilmäßig nach der jeweiligen Wohnungsgröße Betriebskosten ...