Wohnnebenkosten, Hausgeld
Die Wohnnebenkosten sind nicht mit den üblichen Mietnebenkosten zu verwechseln (siehe Mietnebenkosten in diesem Glossar). Wohnnebenkosten treten bei Wohneigentum abgesehen von den monatlichen Stromzahlungen in vielerlei Fällen vierteljährlich auf und sind bei Eigentumswohnanlagen an die Hausverwaltung und bei Eigenheimbesitzern an die Gemeinde oder zuständige Behörde zu zahlen. Der Hauptposten der Wohnnebenkosten sind Instandhaltungskosten und Betriebskosten. Die Betriebskosten sind für Müllentsorgungsgebühren, Hausmeistertätigkeiten, Treppenhausreinigungen und Grünflächenschnitt zu berechnen, während die Instandhaltungskosten für Reparaturen, Fahrstuhlwartungen usw. anfallen können. Die Höhe der Nebenkosten für Wohnungseigentümer hängt mit der Größe der Wohnung und der Größe des Miteigentumsanteils am Gemeinschaftseigentum zusammen. Je größer die jeweilige Wohnung ist, umso höher sind der jeweilige Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum und die zu leistenden Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten.
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