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Wohngeld, Mietzuschuss

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der als Mietzuschuss für bedürftige Mieter und als Lastenzuschuss für berechtigte Eigenheimbesitzer bewilligt wird. Die Zahlung von Wohngeld hängt von der Anzahl der Familienangehörigen im Haushalt, von der Höhe des Gesamteinkommens und von der Miethöhe ab. Im Gegensatz zum pauschalierten Wohngeld für Empfänger von Sozialleistungen, handelt es sich hier um das Tabellenwohngeld, da die jeweils zustehende Höhe des Wohngeldes aus Tabellen ermittelt wird. Auf Wohngeld besteht nur Anspruch, wenn die gesetzlichen Anspruchsbedingungen erfüllt sind. Eine sich in der Ausbildung befindende Person darf zum Beispiel nicht mehr vorübergehend vom Elternhaus abwesend sein, es muss eine endgültige Abwesenheit vom Elternhaus erfolgt sein, und das monatliche Einkommen muss der Höhe des geltenden Sozialhilfesatzes entsprechen. Vorab muss alle zwölf Monate ein Wohngeldantrag gestellt werden, der im zuständigen Amt für Wohnungswesen sowie in der jeweiligen Gemeinde, Stadt oder Kreisverwaltung erhältlich ist.

    

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