Immobilien Anzeigen


Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein ist eine von Amts wegen ausgestellte Bescheinigung, mit der ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, aufgrund seines niedrigen Einkommens eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Sozialwohnung zu bewohnen. Das Wohnungsamt stellt den Berechtigungsschein aus. Nach dem Wohnraumförderungsgesetz liegen die Einkommensgrenzen für einen Einpersonenhaushalt bei 12.000 Euro und  für einen Zweipersonenhaushalt bei 18.000 Euro jährlich. Bei jeder weiterer im Haushalt lebenden Person beträgt die Einkommensgrenze 4.100 Euro, bei einem dem Haushalt zugehörenden Kind sind es 500 Euro. Die Regelung für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines kann länderspezifisch geringfügige Abweichungen enthalten. Liegt die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins in der Ermessensgrenze der jeweiligen Länder, können bei Nichterteilung des Dokumentes auch Ausgleichszahlungen für die Förderung von Sozialwohnungen erfolgen.

    

Schau mal:

  1. Eigenheimzulage, Baukindergeld Die Eigenheimzulage ist eine staatliche Förderung...
  2. Kinderzulage Die Kinderzulage gehörte neben der Eigenheimzulage...
  3. Paragraph 10e Der Paragraph 10 e ist der...
  4. Bewirtschaftungskosten Bewirtschaftungskosten sind Regelkosten, die sich aus...
  5. Bauspardarlehen, Bausparförderung Das Bausparen ist immer noch eine...
  6. Mieterselbstauskunft Die Mieterselbstauskunft dient dem Vermieter, sich...