Wertermittlung – Rohertrag
Bei der Wertermittlung oder dem Rohertrag handelt es sich um die zu erzielende Nettokaltmiete einer Immobilie. Die Nettokaltmiete sollte den ortsüblichen Marktverhältnissen entsprechen. Ist das nicht der Fall, dient als Richtlinie die ortsübliche Vergleichsmiete von zu vermietenden Wohnobjekten. Die Wertermittlung dient hauptsächlich der Feststellung der Zulässigkeit der erhobenen Nettokaltmiete. Die Nettokaltmiete muss sich im Zulässigkeitsrahmen von üblichen Vergleichsmieten einer jeweiligen Ortschaft bewegen. Die Ermittlung des Rohertrages dient der Verhältnismäßigkeit von Nettokaltmieten und als Richtschnur zur Ermittlung eines Kaufpreises einer zu vermietenden Immobilie.
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