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Mietvertrag

Nach §§ 549-577 a des Wohnungsmietrechtes, ist der Mietvertrag so definiert, dass sich der Mieter für die Bereitstellung der zu bewohnenden oder zu nutzenden Räumlichkeiten verpflichtet, die vereinbarte Miete am jeweiligen Monatsanfang zu zahlen. Der Vermieter ist verpflichte, die Räumlichkeiten in zu bewohnendem Zustand zu erhalten.  Wird ein Mietvertrag zu einer Laufzeit von über einem Jahr abgeschlossen, muss er schriftlich festgehalten werden. Es gibt Mietverträge mit unbestimmter und fester Laufzeit, also Zeitmietverträge sowie Verträge, die das gegenseitige Kündigungsrecht für eine bestimmte Zeit ausschließen. In §§ 575 und 575 a des Bürgerlichen Gesetzbuches, ist das Mieterverhältnis bei Zeitmietverträgen geregelt. Zeitmietverträge sind nach der letzten Mietrechtsreform nur noch ohne Kündigungsschutz zu schließen. Das birgt Risiken für den jeweiligen Mieter. Eine nach Ablauf der Mietzeit zu berücksichtigende und wahrzunehmende Verlängerungsoption des Zeitmietvertragsverhältnisses sollte vorab mit dem Vermieter ausgehandelt und in Erwägung gezogen werden.  Gewerbemietverträge können oft Mietverlängerungsoptionen enthalten, um unbürokratisch das Mietverhältnis bei Bedarf zu verlängern. Die Erhöhung oder Anpassung der Miete kann durch Staffelmiete, Vergleichsmiete, Indexmiete und durch die Anpassung der Betriebskosten erfolgen (siehe Vergleichsmiete, Staffelmiete, Betriebskosten, Zeitmietvertrag in diesem Glossar). Der Mieter haftet für Wohnungsschäden, die nicht auf normale Abwohnzustände zurückzuführen sind. Dem Vermieter obliegt ferner bei Mietschulden ein Pfandrecht auf die beweglichen Eigentumsgegenstände des Mieters in der Wohnung. Beim Tod des Vermieters, kann das Mietverhältnis weitergeführt werden, während beim Tod des Mieters sowohl der Erbe wie auch der Vermieter das Mietverhältnis im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfrist aufheben können. Mit der Eintragung ins Grundbuch, erlangt ein Käufer einer vermieteten  Immobilie den Status eines Vermieters.

    

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  2. Staffelmiete Die Staffelmiete ist eine im Mietvertrag...
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  5. Modernisierung / Modernisierungsumlage Nach § 559 des Bürgerlichen Gesetzbuches,...
  6. Mietspiegel Das bürgerliche Gesetzbuch empfiehlt Gemeinden, einen...