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Mieterhöhung

Die Mieterhöhung ist die Neufestlegung einer Miete, die betragsmäßig über der vorherigen Miete liegt. Nach § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches, darf die nach der Mieterhöhung festgesetzte Miete nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (siehe Vergleichsmiete in diesem Glossar). Die Miete darf vor der Erhöhung 15 Monate in ihrer Höhe nicht verändert worden sein. Die bevorstehende Mieterhöhung darf 12 Monate nach der letzten Mieterhöhung frühestens angekündigt werden. Die Kappungsgrenze darf nicht überschritten werden, das heißt, dass innerhalb von drei Jahren die Miete nicht um über 20% erhöht werden darf. Modernisierungskosten und Betriebskostenerhöhungen fallen nicht in diese Fristenregelung.

    

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