Mieter
Ein Mieter geht ein Mietverhältnis mit einem Vermieter per Mietvertrag ein. Der Mietvertrag regelt die Pflichten und Rechte eines Mieters. Zu den Pflichten eines Mieters gehört die regelmäßige Zahlung der für die angemieteten Räume zu zahlende Miete, die jeweils am Monatsanfang fällig ist. Der Mieter verpflichtet sich außerdem, die angemieteten Räume pfleglich zu behandeln und bei Übergabe der Wohnung, in einem besenreinen und bei Bedarf renovierten Zustand zu hinterlassen. Für mögliche Renovierungen gibt es bestimmte, mittlerweile novellierte Bestimmungen (siehe Schönheitsreparaturen in diesem Glossar). Der Vermieter verpflichtet sich zu Beginn und während des Mietverhältnisses, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen, bewohnbaren Zustand an den Mieter zu übergeben. Bei geplanter Wohnungsaufgabe erfolgt die Kündigung des Mieters in der Regel drei Monate im Voraus. Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden, um für einen zu frühen Leerstand innerhalb der dreimonatigen Kündigungsfrist nicht extra zahlen zu müssen (siehe auch Mietvertrag, Mieterselbstauskunft, Mieterhöhung, Mietnebenkosten in diesem Glossar).
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