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Zwangsverwaltung

Die Zwangsverwaltung ist eine Möglichkeit der Immobilienzwangsvollstreckung. Ein Zwangsverwalter soll dafür sorgen, dass aus den Einnahmen eines Grundstückes, beispielsweise durch Vermietung oder Verpachtung die laufenden Kosten des Anwesens gedeckt und die Gläubigerforderungen befriedigt und bezahlt werden. Das Zwangsverwaltungsverfahren läuft neben dem Zwangsversteigerungsverfahren als eigenständiges Verfahren, in den Auslegungen gibt es jedoch Gemeinsamkeiten, wie beispielsweise die Beschlagnahme laufender Einnahmen zur Tilgung von ausstehenden Gläubigerforderungen (siehe Zwangsversteigerung, Zwangshypothek, Sicherungshypothek in diesem Glossar).

    

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