Zwangsversteigerung
Die Zwangsversteigerung ist neben der Zwangsverwaltung und der Zwangshypothek eine der drei Immobilienvollstreckungsarten und Möglichkeiten, wobei die Zwangsversteigerung wohl am häufigsten benutzt wird, um ausstehende Schuldforderungen einzutreiben. Auch für diese Maßnahme werden ein Vollstreckungstitel, ein vollstreckbares Urteil und ein Vollstreckungsbescheid benötigt. Am häufigsten wird die Zwangsvollstreckung durch Geldinstitute und Banken durchgeführt, deren Kredite durch den Schuldner nicht mehr bedient werden konnten. In der Regel wird die Schuldnerimmobilie an einem Versteigerungstermin zumeist unter dem angesetzten Verkehrswert dem meistbietenden Kaufwilligen verkauft. Die Bietzeit oder „Bietstunde“ für eine zu versteigernde Immobilie dauert mindestens 30 Minuten. Als Sicherheit muss der Bieter oder Ersteigerer der jeweiligen Immobilie mindestens 10% des Verkehrswertes der zu versteigernden Immobilie beim Gericht hinterlegen. Seit dem 16.02.2007 gilt eine Sicherheitsleistung durch Bargeld als ausgeschlossen. Das Sicherheitsentgeld muss vor dem Versteigerungstermin unter Angabe des Gerichtsaktenzeichens auf das Konto des zuständigen Amtsgerichts überwiesen worden sein. Den Erlös erhält die ehemals kreditwillige Gläubigerbank. Die Bank, oder das jeweils am Verfahren beteiligte Geldinstitut kann ein Gebot ablehnen oder annehmen. Wird eine Immobilie weit unter dem Verkehrswert zwangsversteigert, bleibt dem Schuldner neben dem Verlust seines Hauses zumeist nur die Privatinsolvenz, da in der Regel auch nach der Zwangsversteigerung die Schulden bei den Gläubigern nicht getilgt sind. Immobilien, die zwangsversteigert werden, gehen oft unter 50% des üblichen Marktwertes oder Verkehrswertes auf einen neuen Eigentümer über. Am besten ist also schon vorher eine Immobilienrettung aus der Zwangsversteigerung.
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