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Zwangshypothek

Die Zwangshypothek ist neben der Zwangsverwaltung und der Zwangsversteigerung eine der drei Immobilienvollstreckungsmöglichkeiten (siehe Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung, Sicherungshypothek in diesem Glossar). Die Zwangshypothek dient der Durchsetzung von Forderungen und wird im Grundbuch eingetragen. Benötigt werden für diese Maßnahme ein Vollstreckungstitel, ein vollstreckbares Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid. Die Zwangshypothek wird auf das Objekt des Schuldners aufgenommen, um die ausstehende Gläubigerforderung zu bedienen.

    

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  4. Sicherungshypothek Die Sicherungshypothek ist eine untergeordnete Form...
  5. Räumpflicht Die Räumpflicht ist die Verpflichtung von...
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