Wohnungsunternehmen
Ein Wohnungsunternehmen errichtet, bewirtschaftet und verwaltet Wohngebäude, es verkauft auch Immobilien. Die Verwaltung bezieht sich nicht nur auf eigens errichtete Gebäude, sondern auch auf andere Wohnkomplexe. Nach der Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ist die Abgrenzung zwischen gemeinnützigen und freien Wohnungsunternehmen weggefallen. Kirchliche Wohnungsunternehmen haben aber weiterhin den gemeinnützigen Effekt in ihrer Tätigkeit auf dem Wohnungsmarkt verankert. Ein Wohnungsunternehmen, das Wohnraum durch Neubauten schafft, kann auch als Bauträger bezeichnet werden. Wohnungsunternehmen sind im Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V. oder im Bundesverband Freier Wohnungsunternehmen e.V. organisiert.
Schau mal:
- Mietpreisbindung Die Mietpreisbindung ist im Rahmen der...
- Staffelmiete Die Staffelmiete ist eine im Mietvertrag...
- Zweite Berechnungsverordnung Die zweite Berechnungsverordnung beschreibt die Berechnung...
- Maklercourtage Die Maklercourtage oder auch Maklerprovision ist...
- Immobilienmakler Makler vermitteln Verträge. Es ist zwischen...
- Immobilienmarkt in Deutschland 2011 Immobilienmarkt in Deutschland boomt Trotz der...