Spekulationsgewinn
Ein Spekulationsgewinn entsteht innerhalb von Spekulationsgewinnen. Auf Immobilien bezogen wird von einem Spekulationsgewinn oder von einem Spekulationsgeschäft gesprochen, wenn eine Immobilie nach nicht mehr als zwei Jahren nach ihrem Erwerb wieder verkauft wird. Der Gewinn oder Verlust eines solchen Immobilienspekulationsgeschäftes wird durch die Höhe der Anschaffungs- und Herstellungskosten, dem Verkaufspreis oder Veräußerungspreis und der Höhe der steuerlich geltend gemachten Werbungskosten ermittelt. Der Spekulationsgewinn muss in der Regel ab einer gewissen Höhe versteuert werden. Die steuerfreien Margen beim Spekulationsgewinn sind gering. Ein Spekulationsgewinn kann steuermäßig mit einem Spekulationsverlustgeschäft ausgeglichen werden, wenn beide unabhängig voneinander abgelaufenen Transaktionen im selben Kalenderjahr getätigt worden sind. Das heißt, dass im Falle eines im selben Jahr stattgefundenen Spekulationsverlustgeschäftes der Spekulationsgewinn aus dem ebenfalls im selben Jahr stattgefundenen zweiten Spekulationsgeschäftes nicht versteuert werden muss.
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