Notargebühren
Die Höhe der Notargebühren richten sich nach dem Geschäftswert einer Notarsache. Als Notarsachen bezeichnet werden in der Regel Beurkundungen bei Immobilienkäufen und Verkäufen und die beglaubigten Eintragungen von Grundpfandrechten in das Grundbuch (siehe Grundbuch, Grundbuchamt in diesem Glossar). Die Notargebühren sind in einer Gebührentabelle nach gesetzlichen Vorschriften geregelt und ermittelt worden. Die Höhe der Beurkundungsgebühren richtet sich beispielsweise bei einem Kaufvertrag einer Immobilie nach dem Kaufpreis. Bei der Eintragung von Grundpfandrechten richtet sich die Höhe der Notargebühren nach der Höhe des Sicherungswertes (siehe Notar, Grundpfandrechte in diesem Glossar).
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