Notaranderkonto
Ein Notaranderkonto richtet der Notar ein, damit der Käufer einer Immobilie den Kaufpreis dort einzahlen kann. Der Notar verwaltet das Geld auf dem Konto treuhänderisch und gibt es erst an den Verkäufer weiter, wenn alle Vertragsbedingungen erfüllt und die behördlichen Dinge erledigt sind. Der Übergang der Grundstückslasten und Nutzen geht bereits am Tag der Einzahlung der Kaufsumme auf das Anderkonto auf den Käufer über. Der Käufer darf ab diesem Tag über das Grundstück oder Kaufobjekt verfügen, obwohl er noch nicht als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist (siehe Grundbuch, Notar, Notargebühren in diesem Glossar). Der zukünftige Neueigentümer haftet ab dem Tag des Geldeinganges auf dem Anderkonto für die Grundstückslasten und Gebühren. Andererseits darf der zukünftige Eigentümer ab diesem Zeitpunkt bereits selbst das Grundstück nutzen, bewirtschaften und Bauanträge für ein eventuell zu bauendes Wohnobjekt stellen.
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