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Löschungsbewilligung

Dem Grundschuld oder Hypothekengläubiger, in der Regel ein Geldinstitut, steht gegenüber dem Schuldner oder Grundstückseigentümer ein Recht auf Löschung der im Grundbuch eingetragenen Grundpfandrechte zu, wenn die Darlehensrückzahlung durch den Grundstückseigentümer vollständig erfolgt ist (siehe Grundbuch, Grundpfandrechte in diesem Glossar). In der Regel handelt es sich nach der Tilgung von  Hypotheken und Darlehensschulden, die auf einem Haus lasteten noch um Eigentümergrundschulden, die auf dem Grundstück lasten. Der Anspruch auf Löschungsbewilligung wird durch eine Vormerkung im Grundbuch abgesichert (siehe Vormerkung in diesem Glossar). Soll die Eigentümergrundschuld durch den Eigentümer für weitere Beleihungen genutzt werden, muss der Eigentümer den Löschungsanspruch im Einvernehmen mit dem Gläubiger ausschlagen.

    

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