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Liquidationswert

Beim Abbruch von Immobilien ist unter der Immobilienbewertung oder dem Liquidationswert ein Wert zu verstehen, der sich im Ertragswertverfahren durch die Bodenwertverzinsung ergibt (siehe Bodenwert in diesem Glossar), da der Reinertrag auf das Gebäude entfällt. Es entfällt kein Ertragsanteil mehr auf das abzubrechende Gebäude. Vom ermittelten Bodenwert, sind die Gebäudeabbruchkosten abzuziehen. Ist der Gebäudeabbruch am Bewertungsstichtag wegen einer über den Bewertungsstichtag hinauslaufenden Nutzungsvereinbarung nicht möglich, ist die durch die längere Nutzung entstandene Mehreinnahme für das Grundstück zum errechneten Liquidationswert hinzuzuzählen.