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Jahresrohmiete

Die Jahresrohmiete bezeichnet die Gesamtsumme, die ein Mieter oder Pächter für die Grundstücksnutzung für ein volles Kalenderjahr zu entrichten hat. Alle vom Mieter zu zahlenden jährlichen Umlagen, Betriebskosten sind in die Jahresrohmiete mit einzubeziehen. Nicht einzurechnen sind Untermietzuschläge, Betriebskosten der Zentralheizungsanlage, Warmwasserkosten sowie Fahrstuhlkosten. Die Jahresrohmiete gilt für eigengenutzte, ungenutzte und unentgeltlich überlassene Grundstücke. Ferner gilt sie für Grundstücke, die der Eigentümer dem Mieter zu einer mehr als 20% abweichenden tatsächlichen Miete überlassen hat als fester Mietmaßbestandteil. Die ortsübliche Miete ist in Anlehnung an die Jahresrohmiete für dementsprechende Räumlichkeiten anzusetzen. Als Hilfe kann auch der ortsübliche Mietspiegel zu Rate gezogen werden (siehe Mietspiegel in diesem Glossar).

    

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