Instandhaltungsrücklage
Die Instandhaltungsrücklage ist ein Finanzrückhalt einer Eigentümergemeinschaft (siehe Eigentümergemeinschaft in diesem Glossar). Sie ist bestimmt für möglicherweise auftretende, zu reparierende Schäden und Mängel an dem Wohnobjekt. Die Höhe der monatlichen Zahlung in die Rücklage wird auf Eigentümerversammlungen entschieden. In der Regel sind die Beiträge für die Instandhaltungsrücklage in den von den Eigentümern zu leistenden Vierteljahreskosten enthalten. Die Vierteljahreskosten enthalten Betriebskosten und Instandhaltungs- und Wartungskosten. Wird die Instandhaltungsrücklage nicht benötigt, wird sie verzinst und in der Regel von einem Hausverwalter treuhänderisch für die Eigentümergemeinschaft angelegt. Ist die Rücklage aufgrund erheblicher Mängel verbraucht, muss die Eigentümergemeinschaft mit einem jeweiligen Mehranteil an den zu leistenden Vierteljahreszahlungen für den Differenzbetrag der möglichen Reparaturleistung am Wohnobjekt aufkommen.
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