Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Die HOAI oder Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist eine Rechtsverordnung zur Tarifizierung von Leistungen von Architekten und Ingenieuren. Nach dieser Verordnung werden die Honorare für die Auftragnehmer, in diesem Fall die Ingenieure und Architekten, berechnet. Diese Verordnung enthält 13 Leistungsbereiche. An vorderster Stelle stehen Leistungen bei Freianlagen, Gebäuden und Innenausbauten von Gebäuden. Die Honorarhöhe wird in ihrer Betragsansetzung in fünf Zonen unterteilt. Die jeweils höhere Zone stellt eine jeweils höher zu taxierende und zu erbringende Leistung dar. Die Honorare sind in Verbindung mit den jeweiligen Auftragskosten der Leistung in 18 Tarifizierungsbereiche gestaffelt. Neun Leistungsphasen bilden die Gesamtleistung, sie werden unterschiedlich gewichtet, zum Beispiel Ausführungsplanung 25%, Entwurfsplanung 11% usw. Erklärt sich der Architekt zu weiteren von den Grundleistungen unabhängigen Leistungen bereit, muss er das Extrahonorar für die Zusatzleistungen mit dem Auftraggeber extra vereinbaren.
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